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15.06.2011 | 16:00 | Verbraucherfokus 2010 

Backhaus: Kontrolle und Überwachung durch Behörden auf hohem Niveau

Schwerin - Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus stellte auf der heutigen Pressekonferenz in Rostock den zweiten gemeinsamen Bericht "Verbraucherfokus 2010" des LALLF, der VLÜÄ und des MLUV vor.

Verbraucherfokus

Dabei betonte er: "Die Verbraucherpolitik der Landesregierung soll nicht als allumfassender, fürsorglicher, staatlicher Schutzmechanismus verstanden werden. Unsere Verbraucherpolitik steht vielmehr für die Stärkung der Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die der Wirtschaft", so Backhaus.

"Der Verbraucherschutz beinhaltet viele Facetten. An oberster Stellen stehen bei den Bürgerinnen und Bürgern aber noch immer Fragen des Schutzes der Gesundheit und der Produktsicherheit. Das spiegelt sich eindrucksvoll in unserem Bericht wider", betont der Minister.



Im Rahmen der Überwachungsaufgaben des LALLF wurden 2010 Kontrollen in Betrieben und Einrichtungen durchgeführt, die sich wie folgt aufgliedern:

  • 8.419 Kontrollen des Pflanzenschutzdienstes,

  • 2.575 Kontrollen im Bereich der Handelsklassenüberwachung, der Futtermittelüberwachung, des ökologischen Landbaus, der Tierarzneimittelüberwachung, des Tierzuchtrechtes, der Überwachung und Prüfung technischer Anlagen sowie im Zusammenhang mit der Vergabe von Fördermitteln,

  • 2.502 See- und 2.029 Hafenkontrollen im Rahmen der Fischereiaufsicht und -überwachung der Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei,
  • sowie 119 Kontrollen der Vermarktung und Kennzeichnung von Fischereierzeugnissen.



Im Rahmen der Untersuchungsaufgaben analysierten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im LALLF insgesamt 674.793 Proben unterschiedlichster Art.

Den größten Anteil stellten dabei Einsendungen zur Untersuchung in der Tierseuchendiagnostik mit 623.374 Proben dar. Diese Analysen erfolgten im Rahmen tierseuchenrechtlicher Bestimmungen, zur Abklärung von Krankheiten und Verlusten in Tierbeständen sowie zur Ermittlung von Infektionen mit bestimmten Erregern. Dabei geht es z. B. um Untersuchungen im Hinblick auf BSE, Aviäre Influenza (Geflügelgrippe) oder Blauzungenkrankheit. Im Jahr 2010 wurde kein Fall von BSE nachgewiesen.


Im Rahmen der Lebensmittelanalytik wurden insgesamt: 7.808 Proben Lebensmittel (davon 4.807 tierische und 3.001 pflanzliche Lebensmittel), 657 Proben Bedarfsgegenstände und kosmetische Mittel sowie 2.075 Hygienetupfer geprüft.

Untersuchungen nach dem Fleischhygienerecht erfolgten bei insgesamt 4.969 Proben. 657 Futtermittelproben wurden zur Prüfung eingesandt.


Im Bereich des Pflanzenschutzdienstes erfolgten 1.664.356 Untersuchungen an 35.253 Proben.

Im Vergleich zum Vorjahr ist ein geringer Anstieg der Beanstandungsquote bei den untersuchten Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen zu verzeichnen (12,8 % : 11,3 %).

"Daraus kann man aber nicht schließen, dass sich die Produkte verschlechtert haben. Ein direkter Vergleich ist schwer möglich da die Probenahme schwerpunktorientiert erfolgt und jährlich nicht die gleichen Produkte umfasst", erläutert der Minister.

So lag beispielsweise die Beanstandungsrate bei Nahrungsergänzungsmitteln 2008 bei 37,9 % und 2009 bei 9,9 %, dagegen 2010 bei 36,9 %.

"Die erhöhten Beanstandungen bei dieser Produktgruppe resultieren unter anderem aus besonderen Probeneinsendungen über den Zoll im Rahmen einer Einfuhr. Verbraucherinnen und Verbraucher bestellen verstärkt über das Internet Nahrungsergänzungsmittel aus anderen EU-Mitgliedsstaaten oder Drittländern, die jedoch überwiegend nicht zulässige Inhaltsstoffe enthalten und daher lebensmittelrechtlich nicht den geltenden nationalen Anforderungen entsprechen", so Backhaus.


Abweichungen von Rechtsnormen betrafen 2010 bei den Lebensmitteln zu

  • 55 % die Kennzeichnung und Aufmachung, dazu gehören zum Beispiel fehlende Angaben zu Zusatzstoffen wie Konservierungsmitteln, Farbstoffen, Süßungsmitteln, allergene Inhaltsstoffe, unkorrekte Angaben von Zutaten sowie fehlende mengenmäßige Angaben von Zutaten,

  • 20 % die mikrobiologische Beschaffenheit, wie zum Beispiel den Nachweis pathogener Keime, wie Salmonellen, Listerien, Campylobacter, erhöhte Keimgehalte,

  • 17 % die Zusammensetzung, zum Beispiel Abweichungen bei Inhaltsstoffen, Mineralstoffen und Vitaminen von deklarierten Gehalten oder die unzulässige Verwendung von Zusatzstoffen,

  • 5 % andere Verunreinigungen, wie Schädlingsbefall, Verunreinigungen, Rückstände an Pflanzenschutzmitteln und Kontaminanten, Schwermetalle sowie

  • 3 % andere Verstöße, zum Beispiel Verstöße gegen spezielle Regelungen in Produktverordnungen.



"Der Bericht belegt, dass die zuständigen Behörden im Land koordiniert und intensiv daran arbeiten, den gesundheitlichen Verbraucherschutz auf hohem Niveau zu gewährleisen. Dabei werden wir stets vor neue Herausforderungen gestellt, wie das aktuelle EHEC-Geschehen zeigt", erklärt Minister Backhaus. (PD) 

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