Vielen Verbrauchern wurde so eine falsche Herkunft vorgetäuscht und der gute Ruf bayerischer Lebensmittel ausgenutzt. Für Bayern sind derzeit 19 Herkunftsbezeichnungen als geschützte geographische Angabe oder als geschützte Ursprungsbezeichnung registriert. Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) hat die Listen aller Betriebe aktualisiert, die diese Bezeichnungen nutzen und ordnungsgemäß im Kontrollsystem aufgenommen sind. Sie stehen nun im Internet zum Download bereit.
Seit 1992 können Lebensmittel und
Agrarprodukte mit Herkunftsbezeichnungen gegen missbräuchliche Nutzung geschützt werden, die eine lange Tradition aufweisen, einen engen Bezug zur Herstellungsregion haben und darüber hinaus von den Verbrauchern als hochwertiges und einzigartiges Erzeugnis wahrgenommen werden. Dieser Schutz für Produkte wie 'Allgäuer Emmentaler', 'Nürnberger Lebkuchen' oder 'Schrobenhausener Spargel' ist dank der Verordnung (EG) 510/2006 möglich.
Damit ein Unternehmen die geschützte Bezeichnung führen darf, muss es sich von einer unabhängigen Kontrollstelle überwachen lassen. Für 'Bayerisches Bier', das den EU-Schutz bereits im Juli 2001 erhalten hat, bedeutet dies beispielsweise, dass nur diejenigen Brauer aus Bayern ihr Bier in Europa als 'Bayerisches Bier' vermarkten dürfen, die die im Schutzantrag festgelegten Bedingungen einhalten und dies auch kontrollieren lassen. Allen anderen Herstellern ist die Nutzung des Begriffes 'Bayerisches Bier' sowie eine wörtliche oder bildliche Anlehnung, wie etwa 'nach Bayerischer Art' oder die Verwendung von weiß-blauen Rauten auf dem Label, nicht erlaubt. Damit können sie vom weltweit hohen Ansehen dieses Erzeugnisses nicht mehr profitieren.
In den Herstellerlisten der LfL sind alle registrierten bayerischen Herkunftsbezeichnungen beschrieben und alle derzeit zur Kontrolle gemeldeten Erzeuger und Verarbeiter aufgelistet. Die Listen mit derzeit insgesamt rund 450 Betriebsstätten stehen im Internet zum Herunterladen bereit unter: http://www.lfl.bayern.de/iem/herkunftsbezeichnungen/ (LfL)