Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
28.06.2011 | 09:53 | Herkunftsbezeichnungen  

Bayerische Lebensmittel mit Herkunftsgarantie: aktualisierte Herstellerlisten im Internet abrufbar

Freising - Wer sich früher 'Nürnberger Rostbratwürste' auf den Grill gelegt hat und sich dazu ein 'Bayerisches Bier' genehmigen wollte, dem konnte es passieren, dass die 'Echten Nürnberger Rostbratwürste' in Norddeutschland hergestellt und das Bier in den Niederlanden gebraut worden ist.

Nürnberger Bratwürste
Vielen Verbrauchern wurde so eine falsche Herkunft vorgetäuscht und der gute Ruf bayerischer Lebensmittel ausgenutzt. Für Bayern sind derzeit 19 Herkunftsbezeichnungen als geschützte geographische Angabe oder als geschützte Ursprungsbezeichnung registriert. Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) hat die Listen aller Betriebe aktualisiert, die diese Bezeichnungen nutzen und ordnungsgemäß im Kontrollsystem aufgenommen sind. Sie stehen nun im Internet zum Download bereit.

Seit 1992 können Lebensmittel und Agrarprodukte mit Herkunftsbezeichnungen gegen missbräuchliche Nutzung geschützt werden, die eine lange Tradition aufweisen, einen engen Bezug zur Herstellungsregion haben und darüber hinaus von den Verbrauchern als hochwertiges und einzigartiges Erzeugnis wahrgenommen werden. Dieser Schutz für Produkte wie 'Allgäuer Emmentaler', 'Nürnberger Lebkuchen' oder 'Schrobenhausener Spargel' ist dank der Verordnung (EG) 510/2006 möglich.

Damit ein Unternehmen die geschützte Bezeichnung führen darf, muss es sich von einer unabhängigen Kontrollstelle überwachen lassen. Für 'Bayerisches Bier', das den EU-Schutz bereits im Juli 2001 erhalten hat, bedeutet dies beispielsweise, dass nur diejenigen Brauer aus Bayern ihr Bier in Europa als 'Bayerisches Bier' vermarkten dürfen, die die im Schutzantrag festgelegten Bedingungen einhalten und dies auch kontrollieren lassen. Allen anderen Herstellern ist die Nutzung des Begriffes 'Bayerisches Bier' sowie eine wörtliche oder bildliche Anlehnung, wie etwa 'nach Bayerischer Art' oder die Verwendung von weiß-blauen Rauten auf dem Label, nicht erlaubt. Damit können sie vom weltweit hohen Ansehen dieses Erzeugnisses nicht mehr profitieren.

In den Herstellerlisten der LfL sind alle registrierten bayerischen Herkunftsbezeichnungen beschrieben und alle derzeit zur Kontrolle gemeldeten Erzeuger und Verarbeiter aufgelistet. Die Listen mit derzeit insgesamt rund 450 Betriebsstätten stehen im Internet zum Herunterladen bereit unter: http://www.lfl.bayern.de/iem/herkunftsbezeichnungen/ (LfL)
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Bund Naturschutz: Kein kategorisches Nein mehr zum Wolfsabschuss

 Drohen bereits wieder erste Cannabis-Verbote in Bayern?

 Kritik an Söders China-Reise - «Krachend gescheitert

 Zahl der Feldhasen in Bayern stabil - Naturschützer warnen

  Kommentierte Artikel

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken