Vorverpackte Produkte seien deshalb mit einem Verbrauchsdatum gekennzeichnet. Nach Ablauf dieses Datums sollten die
Erzeugnisse nicht mehr verzehrt werden, da eine gesundheitliche Gefährdung für den Verbraucher bestehen könne, warnte das
BVL am Donnerstag (14.12.) in einer Presseinformation.
Unverarbeitete oder kaltgeräucherte Fischereierzeugnisse wie Räucherlachs zählten EU-weit zu den
Lebensmitteln, bei denen am häufigsten Überschreitungen der Grenzwerte für
Listeria monocytogenes festgestellt würden. Listeria monocytogenes könne eine
Gesundheitsgefahr für den Menschen darstellen.
Im Zoonosen-Monitoring wurden laut BVL im Jahr 2011 bei Untersuchungen verzehrfertiger
Lebensmittel hohe Keimgehalte an Listeria monocytogenes am häufigsten in Proben von vorverpacktem geräuchertem Fisch oder Graved-Fisch, nämlich 1,3 %, nachgewiesen. Die höchsten Keimzahlen seien dabei erwartungsgemäß zum Ende der
Haltbarkeit gemessen worden. Insgesamt sei bei 474 untersuchten Räucherfischproben in 6,1 % nach Entnahme beziehungsweise 8,0 % zum Ende der Haltbarkeit der
Erreger nachgewiesen worden. Infektionen mit Listerien treten dem BVL zufolge zwar seltener auf als solche mit
Salmonellen und Campylobacter.
Den Listerieninfektionen komme aber aufgrund der Schwere der Erkrankung eine hohe Bedeutung zu. Besonders empfindliche Verbrauchergruppen wie Schwangere, Kinder und ältere Menschen werde deshalb geraten, auf den Verzehr unverarbeiteter sowie heiß oder kalt geräucherter Fischereierzeugnisse sowie Graved
Lachs zu verzichten, so das Bundesamt. In jedem Fall sollten diese Produkte möglichst bald nach dem Kauf verzehrt werden.