Die Verbraucherorganisation
Foodwatch legte im Streit mit dem Lebensmittelkonzern Unilever Berufung ein, wie Foodwatch am Mittwoch in Berlin mitteilte. Der Widerspruch sei beim Hanseatischen Oberlandesgericht eingegangen, bestätigte Gerichtssprecher Alexander Witt in Hamburg.
Vor dem Hamburger Landgericht hatte Foodwatch Mitte Dezember eine Schlappe erlitten: Unilever darf demnach weiter behaupten, es gebe keine Hinweise auf mögliche Gesundheitsrisiken der Margarine. Die Verbraucherschützer werfen dem Konzern vor, Nebenwirkungen der mit Pflanzensterinen angereicherten Margarine zu verschleiern. «Nach dem Urteil in erster Instanz darf Unilever die Verbraucher weiter über Risiken von Becel pro.activ täuschen - obwohl zahlreiche Studien Hinweise auf Nebenwirkungen geliefert haben», kritisierte Oliver Huizinga von Foodwatch. Sterine sind fettähnliche Substanzen, die natürlich bei Tieren und Pflanzen vorkommen. Das bekannteste tierische Sterin ist Cholesterin.
Die Pressekammer hatte nicht darüber entschieden, ob die Margarine schädliche Nebenwirkungen hat oder nicht. In dem Verfahren ging es lediglich darum, ob eine Aussage des Gießener Mediziners Hans-Ulrich Klör in einer Mitteilung von Unilever zulässig ist. Klör wird darin zitiert, aus wissenschaftlicher Sicht gebe es keinen Hinweis, dass der Verzehr Pflanzensterin-angereicherter Produkte mit Nebenwirkungen in Verbindung zu bringen sei. Diese Aussage wertete das Gericht als Meinungsäußerung - und nicht als Tatsachenbehauptung. Damit kann sich Unilever auf die Meinungsfreiheit berufen.
Foodwatch hatte nach dem Urteil beklagt, das Gericht habe die Behauptungen von Unilever «gar nicht erst einem Faktencheck unterzogen». Bei seiner Kritik beruft sich die Organisation auf Studien, die Hinweise auf Nebenwirkungen von Pflanzensterinen geliefert hätten. Demnach könnten Pflanzensterine das verursachen, was sie verhindern sollen: Ablagerungen in den Gefäßen, verbunden mit einem erhöhten Risiko für Herzkrankheiten. (dpa)