Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
11.06.2009 | 15:20 | Lebensmittelsicherheit 

EFSA bewertet Antibiotikaresistenz-Markergene in gentechnisch veränderten Pflanzen

Parma - Die EFSA hat heute eine Stellungnahme veröffentlicht, die einen zusammenfassenden Überblick zur Frage der Verwendung von Antibiotikaresistenz-Markergenen (ARMG) in gentechnisch veränderten (GV) Pflanzen bietet und ein gemeinsames wissenschaftliches Gutachten des GMO-Gremiums (Gremium für genetisch veränderte Organismen) und des BIOHAZ-Gremiums (Gremium für biologische Gefahren) beinhaltet.

Gentechnisch veränderte Pflanzen
(c) proplanta
Die Gremien sind zu dem Ergebnis gelangt, dass negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt durch den Transfer der beiden Antibiotikaresistenz-Markergene nptII und aadA von gentechnisch veränderten Pflanzen auf Bakterien im Zusammenhang mit der Verwendung gentechnisch veränderter Pflanzen den derzeitigen Erkenntnissen zufolge unwahrscheinlich sind. In dem Gutachten enthaltene Unwägbarkeiten sind zurückzuführen auf eingeschränkte Möglichkeiten, die u. a. mit der Probenahme und dem Nachweis sowie mit den Anforderungen bei der Einschätzung der Expositionswerte und mit der fehlenden Möglichkeit zusammenhängen, transferierbare Resistenzgene einer bestimmten Quelle zuzuordnen. Zwei Mitglieder des BIOHAZ-Gremiums brachten Minderheitsauffassungen über die Möglichkeit schädlicher Auswirkungen von Antibiotikaresistenz-Markergenen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zum Ausdruck.

Das GMO-Gremium hat in einem weiteren Gutachten seine früheren Bewertungen zu einzelnen gentechnisch veränderten Pflanzen, die ARMG enthalten, überprüft und dabei die Ergebnisse und Schlussfolgerungen des gemeinsamen Gutachtens des GMO-Gremiums und des BIOHAZ-Gremiums berücksichtigt. Das GMO-Gremium ist zu dem Ergebnis gelangt, dass seine früheren Risikobewertungen über die Verwendung des Markergens nptII in gentechnisch veränderten Pflanzen mit der in dem gemeinsamen Gutachten dargelegten Risikobewertungsstrategie übereinstimmen und keine neuen wissenschaftlichen Beweise vorliegen, die ihm Anlass zu einer Änderung seines früheren wissenschaftlichen Gutachtens bzw. seiner früheren Stellungnahme zu diesen gentechnisch veränderten Pflanzen geben würden.

Im Anschluss an die Annahme des gemeinsamen Gutachtens des GMO-Gremiums und des BIOHAZ-Gremiums hatte die EFSA die beiden Gremien gebeten, zu überprüfen, ob die genannten Minderheitsauffassungen eine klarstellende Ergänzung oder zusätzliche wissenschaftliche Arbeiten erforderlich machen würden. Die Vorsitzenden der beiden Gremien antworteten hierzu, dass die Minderheitsauffassungen im Rahmen der Vorbereitung des gemeinsamen wissenschaftlichen Gutachtens umfassend berücksichtigt worden sind und dass derzeit keine zusätzliche verdeutlichende Klarstellung oder weitere wissenschaftliche Arbeiten notwendig sind.

In ihrem gemeinsamen wissenschaftlichen Gutachten sind das GMO-Gremium und das BIOHAZ-Gremium zu der Schlussfolgerung gelangt, dass das Auftreten von ARMG-Transfers von gentechnisch veränderten Pflanzen auf Bakterien weder unter natürlichen Bedingungen noch im Labor nachgewiesen wurde. Die wesentliche Barriere für eine dauerhafte Aufnahme von Antibiotikaresistenz-Markergenen aus gentechnisch veränderten Pflanzen in Bakterien ist die fehlende Identität der DNA-Sequenzen zwischen gentechnisch veränderten Pflanzen und Bakterien.

Die Gremien sind ferner zu dem Ergebnis gelangt, dass die Antibiotikaresistenzgene nptII und aadA in verschiedenen Bakterienspezies und -stämmen sowie in verschiedenen Umgebungen mit unterschiedlicher Frequenz auftreten. Kürzlich durchgeführte Analysen von Gesamtbakterienpopulationen mittels modernster Technologien haben gezeigt, dass Resistenzgene gegen die Antibiotika Kanamycin, Neomycin und Streptomycin in allen untersuchten Milieus zu finden sind. Das Vorkommen von Antibiotika in der Umwelt und der Gebrauch von Antibiotika sind Schlüsselfaktoren bei der Auswahl und der Verbreitung von Antibiotikaresistenzgenen.

Die Gremien betonten ferner Einschränkungen, die unter anderem im Hinblick auf Probenahme, Nachweis, Schwierigkeiten beim Einschätzen der Exposition und die fehlende Möglichkeit, einen Gentransfer einer bestimmten Quelle zuordnen zu können, bestehen. Probenahme und Nachweisfragen stellen technische Gesichtspunkte bei Experimenten dar, welche die Gültigkeit von Ergebnissen einschränken können. Darüber hinaus ist es häufig nicht möglich, herauszufinden, von welchem Organismus ein Antibiotikaresistenz-Markergen herrührt, das in einem anderen Organismus auftritt, oder eine genaue Einschätzung des Ausmaßes dieses Phänomens zu geben.

In Zusammenarbeit mit der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMEA) und dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) wurde von den Gremien ebenfalls die klinische Bedeutung der Antibiotika, gegen die ARMG Resistenz verleihen, für die Human- und Veterinärmedizin untersucht. Das Markergen nptII verleiht Resistenzen gegen die Antibiotika Kanamycin und Neomycin. Diese werden von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als „besonders wichtige antimikrobielle Substanzen“ eingestuft. Kanamycin wird als „Second-Line“-Antibiotikum zur Behandlung von Infektionen mit multiresistenter Tuberkulose (MTB) angewendet; die zunehmende Resistenz von MTB gegen solche Antibiotika erregt weltweit Besorgnis. Die Gremien haben jedoch festgestellt, dass nptII nicht zur Resistenz gegenüber Kanamycin bei der Behandlung von MTB beigetragen hat.

Anhand der Ergebnisse dieses gemeinsamen Gutachtens des GMO-Gremiums und des BIOHAZ-Gremiums hat das GMO-Gremium ebenfalls sein früheres Gutachten bzw. seine frühere Stellungnahme über die Verwendung von nptII bei gentechnisch veränderten Pflanzen überprüft. Das GMO-Gremium ist in seinem neuen eigenen Gutachten zu der Schlussfolgerung gelangt, dass seine früheren Risikobewertungen über die Verwendung von nptII in Mais MON 863 und in Hybriden sowie in der Stärkekartoffel EH92-527-1 mit der in dem gemeinsamen Gutachten des GMO-Gremiums und des BIOHAZ-Gremiums dargelegten Risikobewertungsstrategie übereinstimmen. Das GMO-Gremium betont außerdem, dass keine neuen wissenschaftlichen Erkentnisse vorliegen, die dem Gremium Anlass zu einer Änderung seines früheren Gutachtens bzw. seiner früheren Stellungnahme zu diesen gentechnisch veränderten Pflanzen geben würden. (PD)
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Gegenwind für Unverpackt-Läden - Tiefpunkt aber überwunden

 In der Corona-Pandemie wurden zu oft Antibiotika verschrieben

 Verweste Schweine - Behörde prüft Entzug von Schlachtzulassung

 Edeka steigert Umsatz auf mehr als 70 Milliarden Euro

 Brexit-Folgen verschärfen britische Arzneimittelknappheit

  Kommentierte Artikel

 Erleichterungen bei GAP-Anträgen und Hanfanbau

 In der Corona-Pandemie wurden zu oft Antibiotika verschrieben

 Jäger sehen dringenden Handlungsbedarf bei Umgang mit Wölfen

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger