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11.11.2010 | 03:39 | Lebensmittelsicherheit  

EFSA schließt ersten Teil der Sicherheitsüberprüfung von Aromastoffen ab

Parma - Wissenschaftler der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit haben den ersten Teil der umfassenden Sicherheitsüberprüfung von rund 2.067 in der EU verwendeten Aromastoffen abgeschlossen.

Aromastoffe
Auf der Grundlage dieser Arbeit wird die Europäische Kommission eine Liste der Aromastoffe erstellen, die weiterhin in der EU verwendet werden dürfen.

Dem Gremium für Aromastoffe (CEF-Gremium) zufolge besteht bei den meisten Aromastoffen[1] (1.667 Stoffe) kein Anlass zu Sicherheitsbedenken. Das Gremium ersuchte Hersteller der Aromastoffe darum, weitere Daten zu rund 400 Aromastoffen einzureichen, damit die Bewertungen abgeschlossen werden können. Sobald diese Daten eingehen, wird die EFSA diese Stoffe neu beurteilen.

Der Vorsitzende des CEF-Gremiums Klaus-Dieter Jany wertet dies als durchschlagenden Erfolg für den Verbraucherschutz: „Zum allerersten Mal wurden alle derzeit in der EU verfügbaren Aromastoffe auf europäischer Ebene unabhängig auf ihre Sicherheit hin bewertet, und zwar auf der Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Daten und unter Anwendung derselben strengen Vorgaben.

In den meisten Fällen wurden die Stoffe für sicher befunden; bei einigen hat das Gremium allerdings mehr Daten angefordert. Das muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass diese Stoffe eine Gefahr für die Gesundheit darstellen. Es heißt nur, dass wir weiterführende Informationen benötigen, um unsere Sicherheitsbeurteilungen abschließen zu können.“

Die EFSA wird ferner beginnen, die Anträge auf Zulassung neuer Aromastoffe auf der Grundlage neuer Leitlinien zu bewerten, die infolge einer Online-Konsultation und eines Workshops mit Interessengruppen und -vertretern erstellt wurden.

Die EFSA entwickelt zudem eine Datenbank zur Sicherheit von Aromastoffen, die online zur Verfügung stehen wird. (efsa)

_________________________________

[1] Dazu gehören nicht Raucharomen, für die in der EU eine andere Verordnung gilt. Die Verwendung von Aromastoffen in Lebensmitteln ist durch die Verordnung (EG) Nr. 2232/96 geregelt. Für Raucharomen zur tatsächlichen oder beabsichtigten Verwendung in oder auf Lebensmitteln gilt die Verordnung (EG) Nr. 2065/2003.
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