Jedes Mal erwog die Behörde erneut die Notwendigkeit einer Neubewertung der einst vom Wissenschaftlichen Ausschuss für Lebensmittel (SCF) durchgeführten Forschungsarbeiten zu Aspartam. Hätten zu irgendeinem Zeitpunkt Erkenntnisse vorgelegen, die das Expertengremium der
EFSA dazu bewogen hätten, die Sicherheit von Aspartam neu zu überdenken, wäre unverzüglich eine Neubewertung veranlasst worden.
Im Mai 2011 wurde die EFSA von der Kommission ersucht, die vollständige Neubewertung der Sicherheit von Aspartam vorzuziehen und im Laufe des Jahres 2012 abzuschließen. Die Überprüfung dieses einzelnen Süßungsmittels, deren Abschluss ursprünglich für 2020 vorgesehen war, ist Teil der systematischen Neubewertung aller in der Europäischen Union zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe.
Die Behörde hat das Mandat zur Neubewertung von Aspartam angenommen, im Rahmen dessen ein öffentlicher Aufruf zur Einreichung neuer Daten sowie eine eingehende Durchsicht und Auswertung der einschlägigen wissenschaftlichen Literatur vorgesehen sind. Zusätzlich wird die EFSA eng mit der französischen Behörde für Ernährungssicherheit, Umwelt- und Arbeitsschutz (Anses) bezüglich einer ernährungswissenschaftlichen Risiko-Nutzen-Bewertung von Süßungsmitteln zusammenarbeiten. (efsa)