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10.04.2014 | 18:17 | Gerichtsurteil 
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Ehrmann könnte EU-Regeln bei Monsterbacke missachtet haben

Luxemburg - Die Firma Ehrmann hat sich bei ihrem Fruchtquark «Monsterbacke» möglicherweise nicht an Regeln zu gesundheitsbezogenen Angaben gehalten.

Ehrmann-Prozess
(c) Oleg Golovnev - fotolia.com
Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag in seinem Urteil festgestellt (Rechtssache C-609/12). Der Rechtsstreit dreht sich um die Frage, ob der Aufdruck auf der Packung «So wichtig wie das tägliche Glas Milch!» beim Verbraucher falsche Hoffnungen wecke.

Die Wettbewerbszentrale in Deutschland hatte die Allgäuer Firma verklagt, weil sie den Spruch für irreführend hält. Der Bundesgerichtshof (BGH) schaltete den EuGH ein. Die Luxemburger Richter entschieden nun, dass die Auflagen im EU-Recht zu gesundheitsbezogenen Angaben bereits im Jahr 2010 galten - auf dieses Jahr bezieht sich die Klage. Diese Vorgaben legen fest, dass Hersteller zum Beispiel Hinweise zu empfohlenen Verzehrmengen machen müssen, wenn sie eine gesundheitliche Wirkung in Aussicht stellen.

Ob die Vorschriften aber auch 2010 schon für Ehrmann und seine Monsterbacke galten, klärt der EuGH nicht endgültig. Damals war das Gesetz noch nicht so präzise formuliert wie heute. Der BGH muss also weitere Detailfragen klären, bevor er den Fall endgültig entscheidet.

Derzeit druckt Ehrmann den umstrittenen Spruch übrigens nicht auf die Monsterbacke-Packungen. «Vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion» verzichte man vorerst darauf, erklärte ein Unternehmenssprecher. Zum Urteil teilte die Firma mit: «Wir können das noch laufende Verfahren weiterhin nicht kommentieren.» (dpa)
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nietz schrieb am 11.04.2014 00:30 Uhrzustimmen(101) widersprechen(107)
Meiner Erfahrung nach ist Verbrauchertäuschung Gang und Gäbe in Deutschland! Das muss man so sagen, da es die Wahrheit ist. Solange der Verbraucher nicht ehrlich darüber informiert wird, was in den ''Lebensmitteln'' verarbeitet wurde, solange sollten die Verhandlungen für das TTIP gestoppt werden. Es ist ja auch teilweise dreist, was sich Unternehmen immer wieder für ein Recht herausnehmen. + Nano wird nicht ehrlich gekennzeichnet + Das Vitamine in Säften oft künstlich oder gentechnisch hergestellt wurden, steht nicht drauf + Andere Bestandteile, wo wahrscheinlich derzeit noch niemand weiß, dass es das überhaupt gibt, wird auch nicht gekennzeichnet + Herkunftsangaben von verarbeitetem Fleisch, Gemüse etc. wird NUR teilweise bei LIDL gekennzeichnet (hab ich letztens gesehen) + Enzyme müssen nicht drauf stehen (GVO Enzyme) + Teilweise wird wirklich dreist gelogen + Unternehmen bestehen darauf ALLES was einen natürlichen Ursprung hat, auch mit ''natürlich'' bewerben zu dürfen - was wirklich sehr dreist ist! DA alles einen natürlichen Ursprung hat! Es gibt auf der Welt nichts, was keinen natürlichen Ursprung hat. . . Eigentlich müsste es ein Gesetzestext geben wo steht ""ALLE Bestandteile, die das Produkt zu dem machen, was es am Ende ist, MÜSSEN ausnahmslos gekennzeichnet werden - alle Hilfsmittel, alle Zutaten...'' Ein einfacher Text, der bei den Unternehmen für sehr viel Ärger sorgen würde. Und wenn Vitamine etc. aus dem Labor stammen und eine menschliche Hand eingegriffen hat, dann sollte es auch gekennzeichnet werden. Ich habe nichts gegen Gentechnik! Wir hatten das in der Schule. Auf die Art wie es MENDEL gemacht hat, war es ok! Denn er hat den Lebewesen keine Gene aus anderen Lebewesen injiziert, sondern sie auf ''natürliche' Weise gekreuzt, auch wenn er nachgeholfen hat. Es ist interessant, dass die Mikrobiologen, die für die Industrie arbeiten, den Lebewesen manuell gewisse Gene zufügen. Warum kreuzt man zwei Pflanzen etc nicht einfach? Klappt wohl nicht ;)
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