Wie die Bonner Qualitätswächter heute mitteilten, wurde die
Rückverfolgbarkeit von der Ladentheke bis hin zum Futtermittel bei Teilstücken von Rind, Schwein und Geflügel getestet. Dabei konnte innerhalb der angegebenen Fristen die Herkunft aller Produkte über die gesamte
Wertschöpfungskette hinweg lückenlos geklärt werden. „Die Ergebnisse sprechen für die gute Arbeit der Systempartner“, hob QS-Geschäftsführer Dr. Alexander Hinrichs hervor.
Nach Angaben der Organisation zur
Überwachung der Sicherheit und Qualität von
Lebensmitteln wird regelmäßig die eindeutige Rückverfolgbarkeit entlang der Handelsstufen untersucht, nicht nur bei Fleisch, sondern auch bei Obst, Gemüse und Kartoffeln. Grundsätzlich muss nämlich im
QS-System festgestellt werden können, wann, wo und durch welche
Betriebe das Produkt hergestellt, gelagert und transportiert wurde. „Die
Lebensmittelproduktion im QS-System funktioniert zuverlässig. Alle Beteiligten der teilweise sehr verzweigten Warenströme innerhalb der Kette tragen ihren Teil dazu bei, dass man sich auf das System verlassen kann“, so Hinrichs.
Dem Geschäftsführer zufolge ist es im Fall eines Ereignisses wichtig, verlässlich und zügig feststellen zu können, welche Stationen das Produkt durchlaufen hat, um umgehend reagieren zu können. Um diese Transparenz zu gewährleisten, seien alle QS-Systempartner dazu verpflichtet, die Rückverfolgbarkeit eines von ihnen erzeugten beziehungsweise vermarkteten Produktes jederzeit sicherstellen zu können. Sie müssten auf Nachfrage in der Lage sein, die Informationen zu ihren Produkten innerhalb kürzester Zeit elektronisch an
QS zu übermitteln. Für Schlacht- und Zerlegebetriebe gelte hier beispielsweise eine Frist von maximal 24 Stunden.