(c) proplanta Für Jürgen Siegert, Fachhändler und stellvertretender Obmann des zuständigen Bundesgremiums des Eisen- und Hartwarenhandels in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), sind Feuerwerke Ausdruck der Freude und Ausgelassenheit.
Die Tendenz zum Feuerwerk ist steigend, das haben Umfragen ergeben, etwa jene des Makam Market Research-Institutes: War es ein Jahr zuvor jeder Fünfte, so will zum bevorstehenden Jahreswechsel in Österreich jeder Vierte, das sind 25 Prozent, ein Silvesterfeuerwerk veranstalten. Vor allem Männer und jüngere Personen unter 30 Jahren werden die Raketen und Leuchtkörper in den Silvesterhimmel schießen.
Rund 10.000 heimische Verkaufsstellen werden zwischen Weihnachten und Silvester 8,5 bis 9 Millionen Euro Umsatz mit Feuerwerkskörpern machen. "Um aber ungetrübte Freude am Feuerwerk genießen zu können, gilt es einige Dinge zu beachten", sagt Siegert.
Der Fachhandel hat und gibt auch gerne Informationen darüber, wie und wo Feuerwerkskörper zu verwenden sind: "Wer Feuerwerkskörper abbrennt, muss wissen, dass es dabei gewisse Regeln zu beachten gilt." Zwar sei jeder Zwischenfall mit Feuerwerkskörpern einer zu viel, in Österreich sei es aber in den vergangenen Jahren kaum zu nennenswerten Vorfällen beim ordnungsgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern gekommen, weiß Siegert aus der alljährlichen (Silvester-)Praxis. Diese Situation sei "vermehrt auf aufgeklärte und überwiegend gut informierte Konsumenten" zurückzuführen.
"Praktisch alle Raketen und Knallkörper, die unter der Bezeichnung Kleinfeuerwerk rund um Silvester angeboten werden, gehören der so genannten Klasse II an", so Siegert. Deren Verwendung ist außerhalb des Ortgebietes zulässig. "Aber nicht jeder, der solche Feuerwerkskörper kauft, weiß Bescheid, dass die Verwendung in Städten und Orten nur gestattet ist, wenn es dafür eine Freigabe des Bürgermeisters gibt. Aber auch dann dürfen Feuerwerkskörper nicht überall abgeschossen werden, vor allem nicht in geschlossenen Räumen. Weiterhin gilt es auf Krankenhäuser, Altersheime, Kirchen etc. Rücksicht nehmen."
Zudem gilt, mit Feuerwerks- und Knallkörpern stets vom Körper weg zu hantieren, niemals auf Menschen zu zielen oder bereits gezündete Feuerwerkskörper nicht in den Händen zu behalten. Und: "Auch kleinste Feuerwerkskörper dürfen nur entsprechend der Gebrauchsanweisung verwendet werden."
Für Interessierte plaudert der Experte ein wenig aus dem Nähkästchen und erklärt, durch welche beigemengten Substanzen Feuerwerkskörper in bestimmten Farben erstrahlen: Strontiumsalze bringen dunkelrote Farbe, Calcium bewirkt ein Gelb-Rot, Natriumsalze sorgen für reines Gelb, Kupfersalze für Azurblau, der Einsatz von Magnesium bewirkt Weiß oder Silber, die Verwendung von Eisen oder Kohle macht die Sache goldig. (ots)
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