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18.07.2015 | 09:38 | Salmonellen-Skandal 

Keine Fehler seitens der Behörden bei Salmonellenausbruch

München - Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die niederbayerische Firma «Bayern-Ei» werden neue Fragen an Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) laut.

Salmonellen-Skandal
(c) proplanta
Die EU-Kommission hat auf Anfrage der SPD-Europaabgeordneten Maria Noichl klar gestellt, dass Eier aus salmonellenverdächtigen Betrieben grundsätzlich nicht im Einzelhandel verkauft werden dürfen, sondern allenfalls als Industrieware für die Weiterverarbeitung. «Gerade das ist in Bayern aber nicht passiert», kritisierte der SPD-Landtagsabgeordnete Florian von Brunn am Freitag in München.

Ein Sprecher des Umweltministeriums wies den Vorwurf zurück, es seien Rechtsvorschriften missachtet worden: «Die Behörden haben nach jetzigem Kenntnisstand beim Salmonellenausbruch im Sommer 2014 zum Schutz der Verbraucher nach Recht und Gesetz gehandelt», sagte er.

Die Salmonelleneier sollen im Sommer 2014 zwei Todesfälle und Hunderte Erkrankungen verursacht haben - nicht in Bayern, aber im Ausland. Die Staatsanwaltschaft in Landshut ermittelt. Im Schreiben des Brüsseler Generaldirektorats für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit heißt es, dass nach europäischer Rechtslage der Verkauf von Eiern aus salmonellenverdächtigen Hühnerherden in der «Klasse A» im Einzelhandel verboten sei.

Die Brüsseler EU-Beamten schreiben weiter: «Darüber hinaus sollten die zuständigen Behörden geeignete Schritte zur Information der allgemeinen Öffentlichkeit unternehmen, wenn berechtigte Verdachtsgründe bestehen, dass Lebensmittel ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen, abhängig von der Natur, Ernsthaftigkeit und Ausmaß des Risikos.»

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel hatte im Sommer 2014 die Öffentlichkeit nicht informiert. Die SPD wirft den Behörden nun vor, sich falsch verhalten zu haben. «Damit sind die Ausflüchte und Verharmlosungsversuche von Umweltministerin Scharf eindeutig widerlegt», sagte von Brunn.

Das Ministerium verweist jedoch darauf, dass es für das Vorgehen der Behörden je nach Fall unterschiedliche Vorgaben gibt: Würden in einer Legehennenherde bei Kot- oder Staubproben Salmonellen nachgewiesen, erfolge eine Sperre des Bestands. «Das hat unter anderem zur Folge, dass aus dem betroffenen Bestand nur noch Eier der Handelsklasse B abgegeben werden dürfen», erklärte ein Sprecher.

Werden hingegen in den Eiern Salmonellen nachgewiesen - in Bayern auch auf der Schale - gilt nach den Angaben das Lebensmittelrecht. Die Behörden müssten dann «Maßnahmen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit auf der Basis des Lebensmittelrechts» ergreifen. So erfolge nach Lebensmittelrecht die Anordnung der erforderlichen Maßnahmen wie etwa Reinigung und Desinfektion der betroffenen Hühnerfarm. (dpa/lby)
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