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30.03.2018 | 12:24 | Datenschutz 
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Nach dem Facebook-Datenskandal: Verbraucherkommission fordert Daten-Eigentum für Verbraucher

Stuttgart - Die Masse an Daten, die jeder Bürger hinterlässt, wird von immer mehr Diensten kommerziell genutzt – meist ohne Wissen der Verbraucher und ohne einen Vorteil für sie.

Facebook
(c) facebook
Das soll anders werden: Die Verbraucherkommission fordert: Verbraucher sollen von der Nutzung ihrer Daten erfahren – und profitieren können.

Das Leben der Verbraucher ist mittlerweile von der Digitalisierung komplett erfasst. So hinterlassen Verbraucher sowohl wissentlich als auch unwissentlich permanent Datenspuren im Internet – ob beim Surfen, bei der Kommunikation oder bei Online-Einkäufen.

Darüber hinaus generieren sie tagtäglich elektronische Datenspuren, die weit über das Internet hinaus verwertet werden – ob beim Einkauf mit Bank- oder Kreditkarten, bei Bank- und Versicherungsgeschäften online, beim Fotografieren, beim Sport, bei Arztbesuchen oder bei einer Autofahrt. Diese sogenannten verhaltensgenerierten Daten bzw. Informationsdaten der Bürger stellen den Staat vor die Aufgabe, einen Rechtsrahmen und Institutionen für ihre Entstehung und ihre Verwertung zu schaffen. Dies ist umso bedeutsamer, da vielen Bürgern die Dimension ihrer Datengenerierung und der Verwertung durch Unternehmen bislang unklar ist.

Die Verbraucherkommission des Landes Baden-Württemberg fordert deshalb angesichts des jüngsten Datenmissbrauchs durch facebook:

- Verbraucher müssen in Zukunft an der Verwertung ihrer Daten teilhaben können. Dazu gehört die Offenlegung des Umgangs mit Daten durch kommerzielle Unternehmen und die Nutzung.

- Denkbar ist dabei ein Modell, wie es schon in anderen Urheberrechtsfragen seit langem praktiziert wird: Etwa durch eine „Verwertungsgesellschaft Daten“ analog zur „VG Wort“, wie sie für Autoren existiert. Dazu sollte eine Körperschaft öffentlichen Rechts geschaffen werden.

- Voraussetzung dafür ist ein neues Datenrecht, dass die Nutzungsrechte an Massendaten und Individualdaten neu regelt. Neben das bestehende Datenschutzrecht mit dem wichtigen Schutz von Persönlichkeitsrechten soll eine Eigentumszuweisung von verhaltensgenerierten Daten treten und so sollen klare Persönlichkeits- und Verwertungsrechte festgelegt werden.

- Erweiterte Möglichkeit für den Verbraucher, seine Daten zu transportieren (z. B. von facebook zu anderen sozialen Netzwerken) und eine Ausweitung der Datenübertragbarkeitsrechte.

Ausführliche Stellungnahme zum Thema unter www.verbraucherkommission.de (VK Stn. 46: „Datensouveränität, -nutzung und Datenverwertung – Forderungen nach einem „update“ der Wirtschafts- und Rechtsordnung als Chance für eine selbstbestimmte Datennutzung".
verbraucherkommission
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Kommentare 
cource schrieb am 31.03.2018 14:55 Uhrzustimmen(20) widersprechen(9)
der ganze hype über den datenklau ist doch überbewertet, weil die daten doch nur bedingt verwertbar sind, denn die profile von den meisten schindern sind doch voll erfunden mit teuren urlaubsreisen und tollen bekannten usw. um sich interessant zu machen---der gesamte social media markt ist eine einzige verarschung insbesondere die bilder/fotos und deshalb auch für die nachrichtendienste wertlos---man will nur die schinder verunsichern, damit sie sich nicht mehr getrauen die gefährliche wahrheit zu sagen, keinem mehr vertrauen/sich isolieren/unfähig zum geschlossenen widerstand und damit keine gefahr mehr für das establishment sind
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