Das soll anders werden: Die Verbraucherkommission fordert: Verbraucher sollen von der Nutzung ihrer Daten erfahren – und profitieren können.
Das Leben der Verbraucher ist mittlerweile von der Digitalisierung komplett erfasst. So hinterlassen Verbraucher sowohl wissentlich als auch unwissentlich permanent Datenspuren im Internet – ob beim Surfen, bei der Kommunikation oder bei Online-Einkäufen.
Darüber hinaus generieren sie tagtäglich elektronische Datenspuren, die weit über das Internet hinaus verwertet werden – ob beim Einkauf mit Bank- oder Kreditkarten, bei Bank- und Versicherungsgeschäften online, beim Fotografieren, beim Sport, bei Arztbesuchen oder bei einer Autofahrt. Diese sogenannten verhaltensgenerierten Daten bzw. Informationsdaten der Bürger stellen den Staat vor die Aufgabe, einen Rechtsrahmen und Institutionen für ihre Entstehung und ihre Verwertung zu schaffen. Dies ist umso bedeutsamer, da vielen Bürgern die Dimension ihrer Datengenerierung und der Verwertung durch Unternehmen bislang unklar ist.
Die Verbraucherkommission des Landes Baden-Württemberg fordert deshalb angesichts des jüngsten Datenmissbrauchs durch facebook:
- Verbraucher müssen in Zukunft an der Verwertung ihrer Daten teilhaben können. Dazu gehört die Offenlegung des Umgangs mit Daten durch kommerzielle Unternehmen und die Nutzung.
- Denkbar ist dabei ein Modell, wie es schon in anderen Urheberrechtsfragen seit langem praktiziert wird: Etwa durch eine „Verwertungsgesellschaft Daten“ analog zur „VG Wort“, wie sie für Autoren existiert. Dazu sollte eine Körperschaft öffentlichen Rechts geschaffen werden.
- Voraussetzung dafür ist ein neues Datenrecht, dass die Nutzungsrechte an Massendaten und Individualdaten neu regelt. Neben das bestehende Datenschutzrecht mit dem wichtigen Schutz von Persönlichkeitsrechten soll eine Eigentumszuweisung von verhaltensgenerierten Daten treten und so sollen klare Persönlichkeits- und Verwertungsrechte festgelegt werden.
- Erweiterte Möglichkeit für den Verbraucher, seine Daten zu transportieren (z. B. von facebook zu anderen sozialen Netzwerken) und eine Ausweitung der Datenübertragbarkeitsrechte.
Ausführliche Stellungnahme zum Thema unter
www.verbraucherkommission.de (VK Stn. 46: „
Datensouveränität, -nutzung und Datenverwertung – Forderungen nach einem „update“ der Wirtschafts- und Rechtsordnung als Chance für eine selbstbestimmte Datennutzung".