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28.07.2012 | 06:04 | Verbraucherschutz 

Bei offener Ware wird die Verpackung zu oft mitgewogen

Tübingen - Baden-Württemberger zahlen laut einer Untersuchung der Eichbehörden bei Fleisch-, Wurst- und Käsewaren häufig unzulässiger Weise die Verpackung mit.

Fleischtheke
(c) proplanta
Die Beanstandungsquote bei einer landesweiten Schwerpunktaktion Ende Juni habe bei rund 34 Prozent gelegen, teilte das für das Eichwesen im Südwesten zuständige Regierungspräsidium Tübingen am Donnerstag mit.

Das läppert sich: «Auch wenn das einzelne Blatt Papier beim Verkauf von Wurstaufschnitt meist nur etwa 2 Gramm wiegt - selbst bei einer kleinen Metzgerei kann das Mitwiegen einen "Mehrverdienst" von mehreren Hundert Euro im Jahr bedeuten», hieß es.

Bei größeren Schälchen etwa für Erdbeeren mit einem Gewicht von bis zu 30 Gramm sei der Schaden noch höher. (dpa/lsw)
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