Das geht aus einer Antwort (
17/4354) der Bundesregierung hervor an die SPD-Fraktion hervor, die in einer Kleinen Anfrage (
17/4260) zur Umsetzung des Verbraucherchecks in der Gesetzgebung unter anderem gefragt hatte, welches Verbraucherbild die Regierung bei der Formulierung ihrer Politik zugrunde lege. Die Bundesregierung hat sich in der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien selbst verpflichtet, bei der Entwicklung von Regulierungsvorschlägen die Auswirkungen eines Gesetzes auf die Verbraucher zu prüfen und die voraussichtlichen Folgen in ihren Entwürfen darzustellen. Sie hält eine Stärkung der Forschung für die Verbraucherpolitik erforderlich und bereitet durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Ernährung ein Konzept zur Stärkung der Forschung für die Verbraucherpolitik vor, dass in diesem Jahr vorgestellt werden soll. (hib/EIS/AH)