Darauf weist die
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und
Gartenbau (SVLFG) anlässlich des Welt-Asthma-Tages am 2. Mai hin.
Eventuell Asthma auslösende Allergene, wie Tierhaare, Hausstaubmilben, Schimmelpilze, Blütenpollen oder chemische Stoffe, finden sich in der
Landwirtschaft zahlreich und haben hier besonders günstige Bedingungen.
Sie werden mit dem Staub und bei körperlicher Anstrengung vermehrt eingeatmet und können so zu heftigen allergischen Reaktionen bis hin zum Asthma führen. Als sehr belastender Faktor erweisen sich zunehmend die Feinstäube in der Stallluft – selbst in belüfteten Außenklimastallungen.
Was die
SVLFG rät Den Kontakt zu Allergenen möglichst meiden oder die Belastung zumindest minimieren! Je länger und intensiver die Belastung durch Staub, desto größer das Risiko einer chronischen Atemwegserkrankung.
Als Schutzmaßnahmen empfiehlt die SVLFG den Einbau geeigneter Lüftungssysteme in Ställen, die strikte Trennung von Arbeits- und Freizeitkleidung, die Verwendung staubarmer
Futtermittel sowie das Tragen von speziellen gebläseunterstützen Atemschutzhauben und geeigneter allergendichter Schutzkleidung.
Asthma strukturiert therapieren
Im Falle einer Erkrankung ist eine gezielte Asthmatherapie wichtig. Dazu bietet die SVLFG als Landwirtschaftliche Krankenkasse ihren Versicherten, die an Asthma bronchiale leiden, ein strukturiertes Behandlungsprogramm an (Disease-Management-Programm - DMP). Zusammen mit dem Patienten werden individuelle Therapieziele vereinbart. Er arbeitet eng mit Arzt, Klinik und anderen Therapieeinrichtungen zusammen und wird aktiv an der Behandlung beteiligt.
Ziel ist, Anfälle von akuter Atemnot möglichst zu vermieden und das Voranschreiten der Erkrankung aufzuhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.svlfg.de > Leistung > Leistungen der Krankenversicherung > Leistungen A-Z > D > Disease-Management-Programme.
Asthma als Berufskrankheit
Bei Bronchialasthma, einer obstruktiven (verengenden) Atemwegserkrankung, kann unter Umständen eine Berufskrankheit vorliegen. Hier müssen allergisierende, chemische oder toxische Stoffe ursächlich sein, die durch die berufliche Tätigkeit eingeatmet wurden und alle Tätigkeiten aufgegeben sein, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können. Eine Verdachtsanzeige auf eine Berufskrankheit ist bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft einzureichen.