Gekündigt wegen Übergewichts: Ein 200 Kilogramm schwerer Arbeiter kämpft vor Gericht um seinen Job. Der Mann könne nicht mehr den Kleinlaster steuern, sagt sein langjähriger Arbeitgeber. Der Übergewichtige sieht das anders. (c) proplanta
Der 1,94 Meter große und 200 Kilo schwere Arbeiter meint, er sei wegen seiner Adipositas (Fettleibigkeit) schwerbehindert, könne die geforderten Arbeiten in dem Gartenbaubetrieb dennoch leisten. Dort ist er seit 30 Jahren beschäftigt.
Das Unternehmen, das Pflanz-, Pflaster- und Tiefbauarbeiten ausführt, bringt etliche Gegenargumente vor: Weder gebe es passende Warnwesten noch Arbeitsschuhe, die für ein solches Gewicht zugelassen seien. Der Mitarbeiter könne nicht mehr den Kleinlastwagen des Betriebs steuern und sei wegen seiner Leibesfülle nicht für Graben- und Kanalarbeiten einsetzbar.
Auf Leitern könne er auch nicht stehen, denn deren Höchstlast sei 150 Kilogramm. Der Angestellte und der Arbeitgeber treffen sich am Mittwoch vor dem Landesarbeitsgericht wieder.
In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht in Düsseldorf hatte keine Seite vollends Erfolg. Der Arbeitgeber kam mit der Kündigung nicht durch. Denn die verminderte Leistungsfähigkeit sei nicht ausreichend begründet, befanden die Richter. Der Kläger bekam aber auch die geforderte Entschädigung von 6.000 Euro nicht: Schließlich könne er nach eigener Angabe alle geschuldeten Tätigkeiten ausüben.