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12.04.2023 | 06:01 | Fehlende CO2-Angaben 

Umwelthilfe verklagt Autohändler wegen Werbung ohne CO2-Angaben

München - Wegen des Werbens für Autos ohne Angaben zu CO2-Emmissionen hat am Dienstag ein Prozess vor dem Landgericht München I begonnen.

CO2-Emissionen 2023
(c) proplanta
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat zwei Autohändler verklagt, weil sie auf Facebook Bilder von verschiedenen Autos gezeigt haben sollen, ohne die nötigen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emmissionen der Fahrzeuge zu machen. Die DUH fordert Unterlassung und die Zahlung einer Abmahnkostenpauschale. Die Klage habe überwiegend «gute Erfolgsaussichten», sagte der Vorsitzende Richter zum Ende des ersten Verhandlungstages.

Die Umwelthilfe beruft sich auf die Verordnung zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs von PKWs. Demnach dürfen Autohändler nicht für Modelle von Neuwagen werben, ohne verständliche und gut lesbare Angaben zu den CO2-Emmissionen und dem Kraftstoffverbrauch der Fahrzeuge zu machen. Die Angaben dürfen dabei nicht weniger hervorgehoben werden als der Hauptteil der Werbebotschaft.

Die Händler argumentieren, die Facebook-Einträge fielen nicht unter diese Verordnung. Teils handele es sich bei den Einträgen nicht um Werbung, sondern um die Einholung von Fan-Meinungen, teils gehe es nicht um Neuwagen. 

In einigen Einträgen würden auch gar keine konkreten Fahrzeugmodelle beworben. Das Gericht neigte aber vorläufig zur Auffassung der Klägerseite: Die Klage sei überwiegend berechtigt. Der Richter legte den Beklagten einen Vergleichsschluss oder eine Teilanerkenntnis der Klage nah.
dpa/lby
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