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23.06.2020 | 11:42 | Verbraucherrechte 

Verbraucher werden gestärkt: Sammelklagen kommen in der EU

Brüssel - Der VW-Abgasskandal steckt vielen Geschädigten noch immer in den Knochen. Künftig können Verbraucher in der EU ihre Rechte in derlei Fällen deutlich besser durchsetzen. 

Sammelklagen EU
Als Einzelner kann man gegen Großunternehmen wenig ausrichten - das haben viele Verbraucher in Deutschland nicht zuletzt beim Abgasskandal zu spüren bekommen. Das wird sich bald jedoch EU-weit ändern. (c) liveostockimages - fotolia.com
Nach einer vorläufigen Einigung zwischen Europaparlament und den EU-Staaten wird in allen 27 Staaten die Möglichkeit einer Sammelklage eingeführt.

Dann können bestimmte Institutionen wie Verbraucherverbände stellvertretend für die Geschädigten gegen Unternehmen auf Unterlassung und Schadenersatz klagen. Verbraucherschützer sprachen am Dienstag von einem «historischen Deal». Ein Deal, der die Klagemöglichkeiten in Deutschland übersteigt.

Hintergrund sind Fälle wie manipulierte Abschalteinrichtungen mit Hunderttausenden Geschädigten. Jeder Einzelne für sich hat nur geringe Chancen - allein deshalb, weil ihm womöglich die Ressourcen für einen Rechtsstreit gegen Großunternehmen fehlen. Anders sieht es aus, wenn Verbraucher sich zusammenschließen und gemeinsam klagen können.

Deshalb schlug die EU-Kommission 2018 vor, europaweit Kollektivklagen zu erlauben. Nach der Einigung vom späten Montagabend müssen EU-Staaten und Europaparlament nun noch formell zustimmen.

Anschließend haben die Länder zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen. Dann können Sammelklagen in den 27 EU-Staaten etwa bei Fragen des Datenschutzes, Finanzdienstleistungen sowie Energie-, Umwelt- und Gesundheitsfragen eingereicht werden, aber auch bei vermeintlichen Verstößen gegen Flug- und Zuggastrechte.

In Deutschland gibt es seit dem 1. November 2018 ein ähnliches Instrument: die Musterfeststellungsklage. Auch hier klagen Verbraucherschützer stellvertretend für viele Betroffene gegen Unternehmen. Stellt das Gericht fest, dass Verbraucher geschädigt wurden, müssen Betroffene ihre Schadenersatzansprüche anschließend jedoch selbst in einer individuellen Klage geltend machen. Die neuen EU-Regeln werden es hingegen erlauben, dass die Verbraucherschützer den Schadenersatz direkt mit einklagen.

Zudem können Verbraucher dann auch in anderen EU-Staaten ihre Rechte durchsetzen. In jedem Land soll mindestens eine Organisation dazu berechtigt sein, stellvertretend für Verbraucher vor Gericht zu ziehen, wie das Europaparlament mitteilte. Um grenzüberschreitende Klagen einzureichen, müssen die Organisationen bestimmte Kriterien erfüllen. Sie müssen sich bereits ein Jahr lang für Verbraucherrechte eingesetzt haben sowie gemeinnützig und unabhängig sein. Die Bedingungen für nationale Verfahren können abweichen.

«Die EU-weite Sammelklage gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Stimme gegen Abzocke wie beim Dieselskandal», sagte Grünen-Europapolitikerin Anna Cavazzini. «Vertrösten und Hinhaltetaktik bei abgesagten Flügen und in Umweltfragen zahlen sich zukünftig nicht mehr aus.» Der SPD-Abgeordnete Tiemo Wölken betonte:«Besonders gut ist, dass direkt Schadenersatz eingeklagt werden kann, grenzüberschreitende Klagen möglich werden und der Anwendungsbereich auch Flug- und Bahnverkehr umfasst.»

Verbraucherschützer zeigten sich von der Einigung begeistert. Der Europäische Verbraucherschutzverband Beuc teilte mit, ein «historischer Deal» sei erreicht worden. «Dieser Deal ist ein großer Meilenstein um allen Verbrauchern in der EU Gerechtigkeit zu ermöglichen», sagte Generaldirektorin Monique Goyens. Beuc forderte, die EU-Staaten sollten die Regeln nun so umsetzen, dass automatisch jeder Geschädigte Teil einer Sammelklage ist - es sei denn, er entscheidet sich dafür, sich nicht daran zu beteiligen.

Eine Klageindustrie wie in den USA, wo Sammelklagen ein lukratives Geschäftsmodell für Anwaltskanzleien sind, soll nach den neuen Regeln verhindert werden. Unternehmen werden vor einem Missbrauch geschützt, indem der Verlierer für die Prozesskosten aufkommt, wie das Parlament mitteilte. Zudem können Gerichte und Behörden zum frühestmöglichen Zeitpunkt entscheiden, einen unbegründeten Fall fallenzulassen.

In Deutschland ist die erste Musterklage mittlerweile abgeschlossen - mit einem Vergleich. Rund 260.000 VW-Dieselkunden bekommen je nach Modell und Alter ihres Autos zwischen 1.350 und 6.257 Euro.
dpa
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