Die Bundesregierung denke über eine Verschmelzung mehrerer Gesetze im Zuge der dann anstehenden Bewertung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) nach, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Verbraucherministerium, Julia Klöckner (
CDU) am Dienstag. Mindestens aber sollten unterschiedliche Gebühren harmonisiert werden.
Das Zustandekommen des VIG war durch mehrere Gammelfleisch- Skandale beschleunigt worden. Das Gesetz ist seit 1. Mai 2008 in Kraft. Eine Verschmelzung mit dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und dem Umweltinformationsgesetz (UIG) forderte auch die FDP.
Führende Wirtschaftsverbände warnten vor verschärften Auskunftspflichten, die «im Extremfall die Existenz von Unternehmen» gefährdeten. «Frühzeitige, ungesicherte Informationsoffenlegung, Fehlinterpretationen oder Panikmeldungen können für die Betroffenen unübersehbare wirtschaftliche Konsequenzen haben, das heißt zu Absatzeinbrüchen und Unternehmensrisiken bis hin zur Existenzgefährdung führen.» Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) sowie der Handelsverband HDE und sechs weitere Verbände forderten deshalb intensive Mitwirkung am Gesetz.
Nach Angaben von Klöckner hat das Verbraucherinformationsgesetz nach ersten Eindrücken in den zwei Jahren seine Funktion im wesentlichen erfüllt. 80 Prozent der Fragen seien gebührenfrei beantwortet worden. Die Gebühr reicht im Normalfall bis 25 Euro, bei komplizierten Recherchen bis 250 Euro. 70 Prozent der Antworten aus den Ämtern seien in der normalen Frist von einem Monat eingegangen.
Ausreißer bei der Bearbeitung werde es auch geben. Insgesamt gehöre Deutschland aber «nicht zu den Negativrekord-Verdächtigen».
Genaueren Aufschluss über die VIG-Praxis sollen die von drei Instituten eingereichten Gutachten über zusammen 1.500 Seiten geben, die die Nutzung des Gesetzes bilanzieren. «Seit seiner Einführung stellen wir eine wesentliche Verbesserung der Informationskultur fest», sagte Klöckner. Das Ministerium will die Gutachten zum Kommentieren ins Internet stellen, am 19. Mai Einzelergebnisse veröffentlichen und bis zum 1. September eine «Plattform» einrichten, wo sich die unterschiedlichen Gruppen äußern können. Diese Ergebnisse sollten in die dann folgende Gesetzesüberprüfung eingehen. (dpa)