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09.04.2009 | 18:29 | Käseimitat 

Verbraucherschützer warnen vor Käse-Imitat

Berlin - Die Verbraucherzentrale Berlin hat vor sogenanntem Analog-Käse gewarnt.

Analog-Käse
(c) proplanta
Echten Käse ohne Kennzeichnung durch solche Imitate zu ersetzen, sei eine «Täuschung der Verbraucher», sagte Verbraucherschützer Christoph Römer am Donnerstag der dpa in Berlin.

«Wenn das nicht extra ausgezeichnet wird, ist das ein Verstoß gegen das Gesetz.» Er forderte eine eindeutige und gut sichtbare Kennzeichnung, dass es sich nicht um Käse handelt. Auch im Namen des Produktes dürfe nicht das Wort «Käse» vorkommen, den Verbrauchern dürfe nicht mit Bilden «vorgegaukelt» werden, dass es sich um echten Käse handelt. In vielen Fertiggerichten, Pizzen oder Käsebrötchen, aber auch in Gaststätten wird das Käse-Imitat bereits häufig verwendet.

Analog-Käse wird nicht aus Milch hergestellt, sondern er besteht aus Eiweißpulver, Wasser, Pflanzenfett und Geschmacksverstärkern.

Wegen des harten Preiswettbewerbs sind viele Hersteller versucht, teure Produkte durch Billigvarianten zu ersetzen. Die Kosteneinsparungen werden auf rund 40 Prozent geschätzt. Schon bei Eis und Schinken würden oft minderwertige Bestandteile verwendet, sagte Römer. Zu oft werde nur kleingedruckt oder an versteckter Stelle darauf hingewiesen. Er forderte, die Lebensmittelüberwachung hier zu verstärken. Nach Schätzungen des Politmagazins «Frontal 21» werden jährlich 100.000 Tonnen Analog-Käse in Deutschland produziert.

Die Verbraucherbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner, will eine Kennzeichnung des künstlichen Käses als «Käse- Imitat». Produkte ohne einen entsprechenden Hinweis zu verkaufen sei «Abzocke und Irreführung» der Verbraucher.

Auch der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter forderte eine umfassende Änderung des Kennzeichnungsrechts. «Es kann nicht sein, dass sich der Verbraucher über eine allgemeine Zutatenliste zusammenreimen muss, ob er echten Käse isst oder Analog-Käse, der möglicherweise einen minimalen Käseanteil hat», hieß es in einer Mitteilung. Bisher sei die Praxis nicht ausreichend bekanntgewesen und daher kaum bis gar nicht geprüft und geahndet worden. (dpa)
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