Und auch das Abladen im Wald ist illegal, da der Weihnachtsbaum rechtlich als Abfall gilt und ordnungsgemäß entsorgt werden muss. Also was tun nach dem Fest?
Viele Kommunen bieten nach dem Fest Christbaum-Sammelstellen an, teilweise wird der vom Christbaumschmuck befreite Baum auch direkt vor Ort abgeholt. Wer einen Kamin oder Ofen zu Hause hat, kann den Baum klein sägen und zur späteren Verfeuerung nutzen. So folgt einer stofflichen sogar eine thermische Verwendung im Sinne der klimaschützenden Kaskadennutzung.
Gartennutzer können die Äste des Weihnachtsbaumes als Abdeckung für ihre Beete verwenden, so werden empfindliche Gartenpflanzen vor eisiger Kälte geschützt. Ebenso können die Zweige gehäckselt und um die
Rhododendren verteilt werden. Im Zweifelsfall kann er auch in dieser Form in der Biotonne entsorgt werden.
Auf jeden Fall muss der Baum zuvor von sämtlichen Lametta und Schmuck befreit sein! Und wer den Baum im Fahrzeug transportiert, sollte auf ausreichende Ladungssicherung und -kennzeichnung achten.
Übrigens: Die illegale Entsorgung im Wald wird nach § 13 „Waldverunreinigung“ des Thüringer Waldgesetzes als Ordnungswidrigkeit mit empfindlicher Geldbuße verfolgt. Und so sollte doch kein friedvolles und besinnliches Weihnachtsfest enden. (Pd)