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08.04.2020 | 17:28 | Illegale Abgastechnik 

Dieselskandal: OLG Dresden verurteilt VW zu Schadenersatz

Dresden - Im Abgasskandal von VW hat das Oberlandesgericht Dresden (OLG) den Konzern in einem weiteren Fall zu anteiligem Schadenersatz verurteilt.

VW Abgasskandal
(c) proplanta
Wie das OLG am Mittwoch mitteilte, hatte der Kläger im Sommer 2012 einen VW Touran TDI gekauft. Er wollte mit seiner Klage nun den Kaufpreis zurück, weil der Dieselmotor mit einer illegalen Abschalteinrichtung ausgestattet war.

Laut OLG steht dem Käufer ein Anspruch auf anteilige Rückzahlung des Kaufpreises zu, weil VW ihn durch eine manipulierte Software getäuscht und damit vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat.

«Das Verhalten der verantwortlichen Personen der Volkswagen AG erweise sich als sittenwidrig, weil ein System zur planmäßigen Verschleierung ihres Vorgehens gegenüber Aufsichtsbehörden und Verbrauchern geschaffen worden sei», hieß es.

Die Kläger müsse sich allerdings die bereits erfolgte Nutzung des Wagens anrechnen lassen, weshalb es nicht um den vollen Kaufpreis gehen könne. Das Urteil kann mit Revision am Bundesgerichtshof angefochten werden. Im September 2015 hatte Volkswagen nach Prüfungen von Behörden und Recherchen von Forschern in den USA Manipulationen an den Abgaswerten von Dieselautos zugegeben. Die Software bestimmter Motoren war so eingestellt, dass im tatsächlichen Betrieb auf der Straße deutlich mehr giftige Stickoxide (NOx) ausgestoßen wurden als in Tests.

Auch in Deutschland fühlen sich Kunden geprellt, sie klagten einzeln oder schlossen sich der Musterfeststellungsklage an. Konkrete Ansprüche müssen im Erfolgsfall in eigenen Verfahren durchgesetzt werden.
dpa/sn
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