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14.06.2019 | 04:58 | Hygiene-Kontrollen 

Lebensmittelkontrollen: Rückschlag für Topf Secret

Koblenz - Streit um mehr Transparenz: Das Verwaltungsgericht Koblenz hat zwei Eilanträge gegen die Herausgabe von Lebensmittelkontroll-Berichten an Bürger akzeptiert.

Lebensmittelkontroll-Berichte
(c) proplanta
Mit der Veröffentlichung der Berichte beim Online-Portal «Topf Secret» entstünden sonst zwei Lebensmittelunternehmen in Koblenz und im Kreis Cochem-Zell «nicht mehr rückgängig zu machende Nachteile» im künftigen Hauptsacheverfahren, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Über «Topf Secret» können Bürger bei Behörden Kontrollberichte über Lokale, Fast-Food-Ketten, Bäckereien und andere Lebensmittelbetriebe anfordern. Hinter dem Online-Portal stehen die Verbraucherorganisation Foodwatch und die Transparenzinitiative Frag den Staat: Bürger hätten mit dem Verbraucherinformationsgesetz einen Anspruch darauf, Einzelergebnisse von Hygiene-Kontrollen zu erfahren.

Die Lebensmittelunternehmen in Koblenz und im Kreis Cochem-Zell waren mit ihren Eilanträgen gegen die von zwei Privatpersonen beantragte Herausgabe von Lebensmittelkontroll-Berichten vorgegangen. Die zuständigen kommunalen Behörden hatten zuvor nach Anhörung der beiden Unternehmen die Übersendung der Berichte zugesagt.

Die Koblenzer Richter verwiesen auf «mehrere im Hauptsacheverfahren noch zu klärende Sach- und Rechtsfragen». Dazu zähle die Frage, «ob die staatliche Informationsweitergabe aufgrund der zu erwartenden Veröffentlichung auf der Online-Plattform nicht einer unmittelbaren staatlichen Warnung gleichkomme». Dann könnte sie anderen Voraussetzungen und Rechtsfolgen unterliegen.

Das Augsburger Verwaltungsgericht hatte dagegen kürzlich in einem Hauptsacheverfahren zwei Klagen von Restaurantbesitzern abgewiesen, die eine Herausgabe von Lebensmittelkontroll-Berichten über «Topf Secret» an Bürger verhindern wollten.
dpa/lrs
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