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16.05.2009 | 12:40 | Lebensmittelrecht  

"Schwarze Schafe müssen wir benennen!"

Stuttgart - "Wir brauchen ein wirkungsvolles Gesetz, das es uns ermöglicht, bei gravierenden Verstößen gegen das Lebensmittelrecht grundsätzlich und nicht erst nach bürokratischen und zeitaufwendigen Abwägungen die Öffentlichkeit zu informieren.

Peter Hauk
Peter Hauk (c) proplanta
Transparenz schafft gerade in diesem Sektor Vertrauen, sowohl gegenüber dem Verbraucher aber auch gegenüber Unternehmen, die sich nichts zuschulden kommen lassen", sagte der baden-württembergische Verbraucherminister, Peter Hauk MdL, am Freitag (15. Mai) bei der Bundesratssitzung in Berlin. Es müsse verhindert werden, dass wirtschaftliche Interessen eines Rechtsuntreuen höher gewichtet würden, als der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher. Hauk forderte den Bund auf, sich endlich zu einem transparenten Verbraucherschutz zu bekennen.

Im Rahmen des Lebens- und Futtermittelgesetzes biete eine Änderung des Paragraphen 40 die entsprechende Möglichkeit, Verbraucherschutz transparent und wirkungsvoll zu gestalten. Jetzt bestehe die Chance dazu und diese müsse genutzt werden. Baden-Württemberg brachte daher einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses in Bezug auf die Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches ein und erhielt im Bundesrat dafür eine breite Mehrheit. Hauk kritisierte, dass das Gesetz annährend eineinhalb Jahre im Deutschen Bundestag dümpelte und so fahrlässig ein effektiverer Verbraucherschutz behindert wurde.

"Der Verbraucherschutz und die Lebensmittelüberwachung in unserem Land sind gut aufgestellt. Dennoch fehlt uns ein entscheidendes Instrument, das Baden-Württemberg schon mehrfach gefordert hat – wir wollen unredliche Unternehmen der Öffentlichkeit benennen", erklärte der Minister. Der Druck der Öffentlichkeit auf die Behörden wachse zusehends. Wenn durch unseriöses Verhalten von Unternehmen ein Nachteil oder ein Schaden für die Verbraucher entstehe, müssten schnell und unbürokratisch Ross und Reiter genannt werden können, forderte Hauk.

Den Planungen des Bundes, zusätzlich zum bereits bestehenden und gut funktionierenden europäischen Schnell- und Informationssystem ein nationales Lagebild einzuführen, erteilte Hauk und seine Kollegen eine Absage. Das zusätzliche Instrument bringe weder den Behörden neue Informationen, noch den Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Schutz, sondern mehr Bürokratie. "Die dafür aufzuwendenden Personal- und Finanzressourcen können innerhalb der Lebensmittelüberwachung sinnvoller eingesetzt werden", erklärte Minister Hauk. (PD)
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