Dieser war als Reaktion auf die
Dioxinfunde in Futter- und Lebensmitteln im Januar 2011 beschlossen worden.
Zwar begrüßen die Länder grundsätzlich die neuen Meldepflichten für Laboratorien sowie Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer. Beim Vollzug sehen sie jedoch Probleme, wenn keine weitere Konkretisierung über Art, Form und Inhalt der Mitteilung erfolgt. Zudem würden die Meldepflichten sowohl bei den Wirtschaftsbeteiligten als auch bei den Landesbehörden zu einem erheblichen Mehraufwand führen. Der
Bundesrat bittet den Bund daher um eine angemessene Beteiligung an den zusätzlichen Aufwendungen und entstehenden Kosten der Länder.
Zudem regt er an, Warnmeldungen durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit herausgeben zu lassen, wenn in besonders gelagerten Fällen keine konkrete Zuständigkeit von Landesbehörden vorliegt. Auch sei durch spezielle Vorkehrungen dafür Sorge zu tragen, dass die neue Offenbarungspflicht von Laboruntersuchungen nicht zu einer Verlagerung von Labortätigkeiten ins Ausland führe. Fälle, in denen Lebensmittelunternehmer bedenkliche Produkte zwar durch einen sogenannten stillen Rückruf aus dem Markt nehmen, eine effektive Unterrichtung der Verbraucher jedoch unterlassen, will der Bundesrat zukünftig mit einem Bußgeld ahnden.
Der
Gesetzentwurf schreibt eine Pflicht für private Laboratorien vor, den Behörden bedenkliche Mengen an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen zu melden, die sie in untersuchten Lebensmitteln oder Futtermitteln festgestellt haben. Zudem verpflichtet er Lebens- und Futtermittelunternehmer, Ergebnisse entsprechender Eigenkontrollen den Aufsichtsbehörden mitzuteilen. Er dient auch der Umsetzung Europäischer Rechtsakte im Bereich des Lebens- und Futtermittelrechts. (PD)