Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
29.05.2015 | 06:39 | Gefährliche Fremdkörper 

Keine Haftstrafe für Nadeln im Hackfleisch

Lübeck - Mit Nadeln in Hack, Grillwürstchen und anderen abgepackten Fleischwaren hat eine heute 60-Jährige aus Schleswig-Holstein Verbrauchern den Appetit auf Fleisch verderben wollen.

Gefährliches Hackfleisch?
Aus Protest gegen Massentierhaltung steckt eine 60-Jährige in Supermärkten Nadeln in Fleischwaren. Dafür bekommt sie eine Bewährungsstrafe. Mit dem Thema sei sie nun durch, sagt sie. (c) proplanta
Am Donnerstag verurteilten die Richter am Lübecker Landgericht sie deshalb zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und einer ambulanten Therapie in einer psychiatrischen Tagesklinik.

Ohne sichtbare Emotionen nahm die Frau das Urteil auf, verzichtete aber nach einem kurzen Blickwechsel mit ihrem Verteidiger noch im Gerichtssaal auf Rechtsmittel. «Ich bin traurig, dass ich so vielen Menschen Sorgen gemacht habe», sagte sie in ihrem Schlusswort.

In der Urteilsbegründung sparte der Vorsitzende Richter nicht mit Vorhaltungen. «Wir sind davon überzeugt, dass Sie die Gefährdung von Menschen bewusst in Kauf genommen haben. Wer so etwas tut, der weiß, dass es gefährliche Folgen haben kann, eine Nadel zu verschlucken», sagte er. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte ein Jahr auf Bewährung gefordert.

Die Angeklagte hatte bereits zum Prozessauftakt gestanden, aus Protest gegen Massentierhaltung in Supermärkten in Eutin und Umgebung abgepacktes Fleisch mit Nadeln präpariert zu haben. «Ich dachte, die Leute essen das Fleisch nicht, wenn sie die Nadeln sehen», hatte sie ausgesagt. Doch längst nicht alle Käufer entdeckten die Nadeln rechtzeitig. Zwei Frauen verletzten sich bei der Fleischzubereitung leicht an den Nadeln, zwei andere Verbraucher bemerkten die Fremdkörper erst, als sie sie im Mund hatten.

Sie habe sich seit langem mit den Folgen der Massentierhaltung für Tier und Mensch beschäftigt, hatte die gelernte Krankenschwester und Altenpflegerin vor Gericht ausgesagt. Mit der Zeit sei in ihr das Bewusstsein gereift, dass «dieses Industriefleisch voller Rückstände ist und krank macht». Schließlich habe sie an nichts anderes mehr denken können, hatte sie zu Prozessbeginn erklärt. Inzwischen habe sie aber mit dem Thema Massentierhaltung abgeschlossen, sagte die 60-Jährige am Donnerstag.

Von den ursprünglich angeklagten 26 Fällen wurden einige vorläufig eingestellt, andere zu einer Tat zusammengefasst. Am Ende verurteilte das Gericht die Angeklagte wegen gemeingefährlicher Vergiftung und gefährlicher Körperverletzung in 14 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

Die Aussetzung zur Bewährung begründete das Gericht unter anderem mit den in nicht-öffentlicher Sitzung gemachten Aussagen des psychiatrischen Sachverständigen. Danach litt die Angeklagte zur Tatzeit unter schweren Depressionen und war deshalb nur eingeschränkt steuerungsfähig. Das Gericht erteilte der Angeklagten daher die Auflage, sich einer ambulanten Therapie zu unterziehen und sich regelmäßig den Ärzten in einer Fachklinik vorzustellen. (dpa)
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Kommentierte Artikel

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken