Dazu stünden Gelder aus den Konjunkturprogrammen von Bund und Land zur Verfügung, sagte Lautenschläger am Dienstag bei einer Fachtagung in Wiesbaden. „Wenn die öffentliche Hand jetzt Gebäude erneuert, dann sollte man gleich auch auf eine ordentliche Sanierung achten. Denn damit spart man Energie und entlastet die Umwelt“ unterstrich die Ministerin.
„Bei vielen öffentlichen Gebäuden, insbesondere bei Schulen, können durch energetisch optimierte Modernisierungsmaßnahmen deutliche Energieeinsparungen und damit erhebliche Entlastungen der öffentlichen Haushalte bei den Betriebskosten erzielt werden“, betonte Lautenschläger. Energie- und klimaschutzpolitische Ziele könnten mit den konjunkturpolitischen Maßnahmen zur Belebung der Wirtschaft kombiniert werden.
Wenn bei Nicht-Wohngebäuden wie beispielsweise Schulen, Verwaltungsgebäuden und Kindertagesstätten Passivhaus-Komponenten eingesetzt werden, werde aus einem weiteren Förderprogramm ihres Hauses zudem ein Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Mehrkosten gegenüber konventioneller Bauweise gewährt, erklärte die Ministerin. Voraussetzung sei jedoch, dass nach Abschluss dieser Baumaßnahmen ein jährlicher Heizwärmebedarf von maximal 25 kWh pro Quadratmeter erreicht werde.
Schließlich werden durch den Bund-Länder-Investitionspakt 2008/2009 zur„Förderung der energetischen Modernisierung der sozialen Infrastruktur in den Kommunen“ Modernisierungsmaßnahmen von Kosmmunen in besonders schwieriger Haushaltslage und in Städtebauförderungsgebieten je nach der energetischen Qualität der Baumaßnahme gefördert. Dabei muss mindestens das geforderte Niveau für Neubauten nach der Energieeinsparverordnung 2007 erreicht werden.
Weitere Informationen zum Konjunkturprogramm/Hessisches Sonderinvestitionsprogramm gibt es unter
www.lth.de . Zum Bund-Länder-Investitionspakt gibt es Informationen unter
www.lth.de .Details zur Förderung der optimierten energetischen Modernisierung mit passivhaustauglichen Komponenten sind unter
www.energieland.hessen.de verfügbar. (PD)