Dieses faktische Jagdverbot gehe aus dem Entwurf der neuen Jagdverordnung hervor. Die Pläne der Landesregierung wirkten auf die Jägerschaft demotivierend, sagte ein Sprecher des Landesjagdverbandes in Bad Nauheim.
Es werde seit vielen Jahren vieles dafür getan, dass es den Arten gut gehe. Beispielsweise seien nur zehn Prozent der Hasen erlegt worden, die erlaubt gewesen wären.
Mit einer ganzjährigen Schonfrist für dieses Wild seien bestimmte Reviere nicht mehr attraktiv genug, um sie zu verpachten, gab der Sprecher zu Bedenken.
Auf Feldhasen darf bislang zwischen 1. Oktober und Ende Dezember in Gebieten mit einem ausreichenden Vorkommen
Jagd gemacht werden. Von dieser Art wurden laut Verband im Jagdjahr 2021/22 knapp 2180 geschossen.
Das Rebhuhn durfte bislang in Revieren mit einer ausreichend großen Population von 19. September bis Ende Oktober geschossen werden. Im Jagdjahr 2021/22 wurde laut Streckenliste kein Tier geschossen.
Nach Auskunft des Umweltministeriums können seit Ende Juni die Verbände und Vereinigungen den Entwurf der neuen Jagdverordnung begutachten. Zuvor hätten sie bereits die Gelegenheit gehabt, die noch gültige Regelung zu kommentieren und Anpassungswünsche mitzuteilen.
«Durch die nun laufende Anhörung zum neuen Verordnungsentwurf haben die Verbände noch einmal die Möglichkeit, ihre Verbandsinteressen einzubringen», teilte eine Ministeriumssprecherin mit. Erfahrungsgemäß würden fachlich gute Änderungsvorschläge benannt, die dann in den zweiten Verordnungsentwurf eingebaut werden könnten.
Bei planmäßigem Verlauf soll der zweite Verordnungsentwurf nach den Sommerferien fertig sein, erklärte die Sprecherin. Zur Frage der geplanten Schonzeiten äußere sich das Ministerium nicht.