(c) proplanta Das Landgericht Münster muss klären, ob das Land dem Unternehmen Schadenersatz in Höhe von rund 56 Millionen Euro zahlen und 1,5 Millionen Festmeter Fichtenholz liefern muss.
Die Kammer werde sich demnächst beraten, wie es weitergeht, sagte ein Gerichtssprecher. Entscheidend dabei ist die Frage, ob die 2007 geschlossenen Verträge als unerlaubte staatliche Beihilfe für ein Unternehmen gelten und damit gegen EU-Recht verstoßen.
Die schwarz-gelbe Landesregierung hatte 2007 nach den enormen Schäden in den Wäldern durch «Kyrill» einen Vertrag geschlossen, dem zufolge Klausner bis 2014 jährlich 500.000 Festmeter Holz zu einem vorab festgelegten Preis geliefert bekommen sollte. Zwei Jahre später erklärte das Land seinen Rücktritt von dem Vertrag. Klausner fordert Schadenersatz und besteht weiter auf der Nachlieferung des Fichtenholzes.
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