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03.12.2010 | 14:30 | Holzwirtschaft 

Neue Vorschriften gegen illegalen Holzeinschlag treten EU-weit in Kraft

Brüssel - In der gesamten EU sind neue Vorschriften in Kraft getreten, nach denen illegal geschlagenes Holz auf dem europäischen Markt nicht verkauft werden darf.

Holzwirtschaft
Diese Verordnung unterstützt die Bemühungen, dem illegalen Holzeinschlag Einhalt zu gebieten, der für schwere Umweltschäden und Verlust an biologischer Vielfalt verantwortlich ist und die Maßnahmen für eine verantwortungsvolle Bewirtschaftung der Wälder untergräbt. Sie wurde 2008 erstmals von der Kommission vorgeschlagen, im vergangenen Monat von der EU verabschiedet und wird ab März 2013 in allen Mitgliedstaaten gelten.

EU-Umweltkommissar Janez Potoènik erklärte: „Mit dieser Verordnung leistet die EU einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags, der nicht nur die natürlichen Ressourcen plündert, sondern auch denjenigen schadet, deren Existenzgrundlage die Wälder sind. Sie ist ein konkreter Beitrag der zur Bekämpfung des weltweiten Verlusts an biologischer Vielfalt. Außerdem können die europäischen Verbraucher dank dieser Verordnung mehr Vertrauen in die Produkte setzen, die sie kaufen.”

Gut bewirtschaftete Wälder sind eine wichtige Quelle für erneuerbare Rohstoffe und erbringen viele ökologische Dienstleistungen. Der illegale Holzeinschlag, der teilweise durch die Holznachfrage in der EU angetrieben wird, hat jedoch negative Auswirkungen für die langfristige Nachhaltigkeit. Die neue Verordnung verbietet den Verkauf von illegal geschlagenem Holz und daraus hergestellten Erzeugnissen auf dem EU-Markt.

Wirtschaftsbeteiligte in der EU, die zum ersten Mal Holz und Holzerzeugnisse auf dem EU-Markt verkaufen, müssen wissen, woher ihr Holz stammt, und zwar sowohl bei Holz aus der EU als auch bei eingeführtem Holz. Sie müssen sicherstellen, dass es nach dem im Land des Holzeinschlags geltenden Vorschriften geschlagen wurde. Die Händler innerhalb der Vertriebskette in der EU müssen Aufzeichnungen darüber führen, von wem sie Holz oder Holzerzeugnisse gekauft und an wen sie sie weiterverkauft haben.

Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass gegen die Wirtschaftsteilnehmer, die gegen die Vorschriften verstoßen, Sanktionen verhängt werden. Legalität wird auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften des Landes definiert, in dem das Holz geschlagen wurde. Holzerzeugnisse aus Ländern, die im Rahmen der FLEGT-Initiative (Forest Law Enforcement, Governance and Trade - Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel) freiwillige Partnerschaftsabkommen mit der EU geschlossen haben, gelten im Sinne der Verordnung als legal.

Die Verordnung gilt für eine breite Palette von Holz und Holzerzeugnissen, darunter Erzeugnisse aus massivem Holz, Sperrholz und Spanplatten, Möbel, Zellstoff und Papier.

Die Verordnung ist zwar jetzt in Kraft getreten, wird aber erst ab 3. März 2013 in allen Mitgliedstaaten gelten.


Hintergrund

Illegaler Holzeinschlag liegt vor, wenn Holz unter Verstoß gegen nationales Recht geschlagen, befördert, verkauft oder erworben wird. Diese Praxis hat gravierende Auswirkungen auf die Umwelt. Sie trägt zur Entwaldung und Waldschädigung bei, die für etwa 20 % der weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich sind und die biologische Vielfalt bedrohen. Durch illegalen Holzeinschlag entgehen den Regierungen Einkünfte in enormer Höhe, die für das Gesundheitswesen, für Bildung und andere Zwecke zugunsten der Allgemeinheit verwendet werden könnten. Das ist ein besonders wichtiger Punkt für Entwicklungsländer. Außerdem untergräbt der illegale Holzeinschlag die Umsetzung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung. (EU)
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