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14.12.2012 | 19:02 | Westerwälder Wolf 

Prozess wegen Todesschuss auf Wolf eröffnet

Montabaur - Ein Jäger erschießt einen Wolf im Westerwald - vermutlich den ersten seit mehr als 100 Jahren in dem Gebiet. Der Mann beharrt darauf, es sei ein Hund gewesen. Jetzt muss ein Gericht entscheiden.

Jagdgewehr
(c) proplanta
Nach dem Abschuss eines Wolfes im Westerwald muss sich ein Jäger vor Gericht verantworten. Er hatte das in diesem Gebiet höchst seltene Tier im vergangenen April nach eigener Aussage für einen Hund gehalten und abgedrückt. Für ihn sei das Tier eindeutig ein Schäferhund gewesen, der zwei Rehe verfolgt habe, sagte der 72-Jährige zum Prozessauftakt am Freitag vor dem Amtsgericht in Montabaur.

«Verwehren muss ich mich, dass ich sinnlos geschossen hätte», sagte der Jäger aus dem Raum Köln. Das sieht die Staatsanwaltschaft anders: Sie lastet ihm an, trotz schlechter Sicht und ohne genaue Kenntnis des Reviers geschossen zu haben.

Bei dem toten Wolf handelt es sich vermutlich um das Tier, das erst im Februar dieses Jahres im Kreis Neuwied entdeckt und fotografiert worden war. Es war die erste mit Bildern belegte Sichtung eines solchen Tieres seit 123 Jahren auf dem Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz. Der blutige Tod des Wolfes bei Hartenfels im Westerwald hatte vor allem Tierschützer empört. Das Forschungsinstitut Senckenberg hatte nach einer Analyse einer Gewebeprobe erklärt, das Tier sei ein Wolf gewesen.

Die Verteidigung hat da ihre Zweifel. Der Anwalt des Angeklagten beantragte deshalb, die Anklage wegen des Verstoßes gegen das Naturschutzgesetz fallen zu lassen. Die Untersuchung im Senckenbergmuseum sei zweifelhaft, weil nur eine Probe untersucht worden sei und nicht der gesamte Kadaver. Und es sei wahrscheinlicher, dass das Tier nicht wildlebend, sondern zuvor ausgesetzt worden oder entlaufen war.

Der Naturschutzbund (Nabu) hält es für mutig, die Untersuchung des Senckenbergmuseums infrage zu stellen. Markus Bathen vom Nabu-Projektbüro Wolf sagte: «Wenn Senckenberg sagt, das ist ein italienischer Wolf, dann ist das ein italienischer Wolf.»

Im Juli hatte das Gericht auf Antrag der Koblenzer Staatsanwaltschaft bereits einen Strafbefehl wegen des Verstoßes gegen das Tierschutz- und das Naturschutzgesetz erlassen. Es verhängte gegen den Jäger eine Geldstrafe von 2500 Euro. Dagegen legte der Mann Einspruch ein. Das Urteil des Amtsgerichts soll frühestens im Januar fallen. (dpa)
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