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12.12.2012 | 18:40 | Wildtierschutz 

Erschossener Westerwald-Wolf - Jäger vor Gericht

Montabaur - Der Tod des ersten Westerwald-Wolfes seit vielen Jahren sorgte im Frühjahr dieses Jahres für großes Aufsehen. Am Freitag muss sich der mutmaßliche Schütze, ein 71-jähriger Jäger aus dem Raum Köln, vor dem Amtsgericht Montabaur verantworten.

Wolf
(c) Petra Kohlstädt - fotolia.com
Der Mann hat die Schüsse bereits zugegeben, er will das Tier allerdings für einen Hund gehalten haben, der Rehe hetzte.

Eine Analyse einer Gewebeprobe des Kadavers durch das Forschungsinstitut Senckenberg hatte ergeben, dass das Tier ein Wolf war. Die Staatsanwaltschaft lastet dem Jäger nun an, dass er trotz schlechter Sicht und ohne genaue Kenntnis des Reviers schoss. Auch habe er keine Erlaubnis gehabt, wildernde Hunde zu töten.

Im Juli hatte das Gericht auf Antrag der Koblenzer Staatsanwaltschaft bereits einen Strafbefehl wegen des Verstoßes gegen das Tierschutz- sowie das Naturschutzgesetz erlassen und gegen den Jäger eine Geldstrafe von 2500 Euro verhängt. Weil er Einspruch einlegte, kommt es jetzt zu einer Hauptverhandlung. Das Gericht ordnete hierfür an, dass der Jäger vor Gericht zu erscheinen hat.

Der Abschuss des Tieres nahe Hartenfels (Westerwaldkreis) im April hatte für Empörung vor allem unter Tierschützern gesorgt. Denn es handelte sich dabei vermutlich um den Wolf, der erst im Februar im Kreis Neuwied entdeckt und fotografiert worden war. Das wiederum war die erste mit Bildern belegte Sichtung eines solchen Tieres seit 123 Jahren auf dem Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz. (dpa/lrs)
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