05.02.2014 | 15:23 | Freilaufender Hund
Strafbefehl gegen Jäger wegen TierquälereiHechingen/Burladingen - Dem Jäger aus Burladingen (Zollernalbkreis), der einen freilaufenden Hund an sein Auto gebunden und durch den Ort geschleift haben soll, droht ein Strafbefehl. |
(c) proplanta Dieser sei beim Amtsgericht Hechingen beantragt worden, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. Der Jäger soll das Tier im Dezember 2013 an das Heck seines Autos gebunden haben und etwa einen Kilometer durch Burladingen gefahren sein. Das Tier sei die letzten 200 Meter nur noch mitgeschleift und dabei schwer verletzt worden.
Das Verhalten des Mannes werde als «quälerische und rohe Misshandlung von Tieren» gewürdigt, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Daher seien eine Geldstrafe von insgesamt 18.000 Euro und ein Fahrverbot von zwei Monaten beantragt worden. Der Beschuldigte hat die Möglichkeit, Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. Dann käme es zu einer Gerichtsverhandlung. (dpa/lsw)
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krollipeter schrieb am 06.02.2014 18:14 Uhr | (102) (86) |
Ich lese hier nichts vom Entzug des Jagdscheines und lebenslanges Jagdverbot und Abgabe des Waffenscheines und seiner Waffen ??
Ist bestimmt so ein Beamter wie Udo W., der Elefantenbezwinger aus Thüringen. |
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