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26.06.2020 | 04:24 | Klage gegen Forstministerium 

Streit um Holzvermarktung in Rheinland-Pfalz

Mainz - Der seit Jahren schwelende Streit um die Holzvermarktung in Rheinland-Pfalz geht in eine neue Runde.

Holzwirtschaft
Der Wald hat in Rheinland-Pfalz eine große Bedeutung, er ist Erholungsgebiet und Wirtschaftsfaktor. Um letzteres geht es bei einer Klage wegen angeblicher Verstöße gegen das Kartellrecht bei der Holzvermarktung. Das Land warnt vor möglichen großen Folgen. (c) proplanta
Eine Gesellschaft hat Klage gegen das Forstministerium erhoben, sieht Verstöße gegen das Kartellrecht und fordert Schadenersatz in dreistelliger Millionenhöhe, wie das Ministerium am Donnerstag in Mainz mitteilte.

Hinter der beim Mainzer Landgericht eingegangenen Klage soll laut Ministerium ein international führender Prozessfinanzierer stehen. Dieser habe vermeintliche Forderungen von Sägewerken gekauft und wolle diese nun geltend machen. Das Forstministerium warnte vor möglichen Folgen des Vorgangs und kündigte - wie auch private und kommunale Waldbesitzer - an, sich zu wehren.

Kläger ist laut Ministerium die «ASG 3 - Ausgleichsgesellschaft für die Sägeindustrie Rheinland-Pfalz GmbH». Die soll Forderungen von 18 Sägewerken gebündelt haben. Der Gedanke dahinter ist, dass Sägebetriebe wegen der angeblich monopolistischen Holzvermarktung in den Jahren 2005 bis 2020 zu viel für Holz gezahlt haben.

In Rheinland-Pfalz hat Landesforsten lange Zeit Holz aus staatlichen, aber auch kommunalen und privaten Wäldern vermarktet, wie in anderen Bundesländern auch. An dem ähnlich zentral organisierten Modell in Baden-Württemberg störte sich vor einigen Jahren das Bundeskartellamt.

Dieses einigte sich mit dem Land zunächst darauf, dass sich das Land nur noch an Vermarktungskooperationen beteiligt, wenn die Waldfläche der Teilnehmer 3.000 Hektar nicht übersteigt. Später wollte das Kartellamt die Grenze auf 100 Hektar senken.

Gegen die Verfügung legte Baden-Württemberg Beschwerde vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf ein und scheiterte. Das Land zog vor den Bundesgerichtshof (BGH), der gab Baden-Württemberg im Sommer 2018 recht, kassierte sowohl das OLG-Urteil als auch die Verfügung.

In Rheinland-Pfalz einigten sich infolge dessen Land, Gemeinde- und Städtebund sowie der Waldbesitzerverband, die Vermarktung zum 1. Januar 2019 zu ändern. Seitdem wird hierzulande Staatswald getrennt vom Holz anderer Besitzer vermarktet. Vor allem für kommunales Holz sind seither fünf Holzvermarktungsorganisationen zuständig.

Umweltstaatssekretär Thomas Griese (Grüne) sagte Anfang 2019 der Deutschen Presse-Agentur, nichtsdestotrotz drohe eine Klage. Damals rechnete das Ministerium mit Schadenersatzforderungen in zweistelliger Millionenhöhe - nun ist es noch deutlich mehr.

Das Forstministerium bezeichnete die Klage als «unverständlich». Rheinland-Pfalz habe seine Vermarktungsstruktur vorsorglich und proaktiv verändert. Die Klage könne eine verheerende Wirkung für den Wald sowie dessen Pflege und Erhalt im ganzen Land haben, sagte Forstministerin Ulrike Höfken (Grüne). Sie treffe Waldbesitzer zu einem Zeitpunkt, zu dem die Holzpreise angesichts des Waldsterbens wegen des Klimawandels am Boden lägen. Waldbesitzer seien jetzt schon kaum noch in der Lage, den Erhalt des Waldes finanziell zu stemmen.

«Der internationale Prozessfinanzierer will sich offenbar nun am rheinland-pfälzischen Wald bereichern», befand Höfken. «Wir werden uns gegen ein solches Vorgehen mit Entschiedenheit zur Wehr setzen.»

Auch der Vorsitzende des Waldbesitzerverbandes im Land, Christian Keimer, verwies auf den «dramatischen» Verfall der Holzpreise im Zuge der Klimakrise. Angesichts dessen und der Tatsache, dass sich die Klage auch auf den Zeitraum nach der Dezentralisierung der Vermarktung bezieht, werde diese regelrecht als Hohn empfunden.

Der Vorsitzende des Gemeinde- und Städtebundes, Aloysius Söhngen, sagte: «Dies ist auch ein Angriff auf die rund 1.900 waldbesitzenden Kommunen sowie eine große Zahl Privatwaldbesitzender in Rheinland-Pfalz.»
dpa/lrs
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