Es gehe um eine Klage beim Landgericht Erfurt mit einer Schadenersatzforderung über 40 Millionen Euro, sagte ein Sprecher des Thüringer Agrarministeriums auf Anfrage. Dafür sei eine auf solche Fälle spezialisierte Anwaltskanzlei eingeschaltet worden.
Hintergrund für den Rechtsstreit sei die Art und Weise der Holzvermarktung von Thüringenforst über einen längeren Zeitpunkt - nicht nur für Holz aus Landesforsten, sondern auch für private und kommunale Waldbesitzer. Dieses Vorgehen hatte auch das Bundeskartellamt kritisch gesehen. Der Prozessfinanzierer hat nach Angaben des Ministeriums Sägewerken nicht nur in Thüringen Forderungen abgekauft.
«Vor dem Hintergrund der dramatischen Schadenssituation im Wald, den dadurch drastisch gesunkenen Holzpreisen sowie den damit verbundenen Herausforderungen für die Waldbesitzenden und die Landesforstanstalt kommt die Klage zur Unzeit und ist schwer verständlich», sagte der für Forst zuständige Staatssekretär Torsten Weil der Deutschen Presse-Agentur. Sowohl das Ministerium als auch die Forstanstalt seien entschlossen, sich dagegen zu wehren.
Die Klage sei im Dezember 2020 eingegangen, sagte ein Sprecher des Landgerichts. Wann es zu einer Verhandlung oder Entscheidung in der Sache komme, sei derzeit noch nicht absehbar.
Der international tätige Prozessfinanzierer, der darauf spezialisiert sei, Schadensersatzforderungen aufzukaufen und dann geltend zu machen, hat laut Ministerium für das Verfahren eine spezielle Gesellschaft gegründet. Laut Thüringer
Agrarministerium führt er vergleichbare Verfahren auch gegen Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Nordrhein-Westfalen.
In den 2000er Jahren hatte Thüringenforst nicht nur Holz aus dem Staatswald, sondern auch für Privatwaldbesitzer und Kommunen vermarktet.
Förster verteidigen dieses Vorgehen bis heute und argumentieren, auf diese Weise biete man selbst kleinsten Waldbesitzern einen Zugang zum Holzmarkt.
Das Bundeskartellamt hatte wegen dieser Praxis nach einer Beschwerde der Sägeindustrie in den Jahren 2001 bis 2009 gegen die Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Thüringen ermittelt, um festzustellen, ob sich durch diese Art der Holzvermarktung ein Monopol zum Nachteil der Sägewerke gebildet hatte.
Das Verfahren wurde schließlich unter Erteilung von Auflagen und Berichtspflichten abgeschlossen. «Die Thüringer Landesforstverwaltung ist den Auflagen und Berichtspflichten in vollem Umfang nachgekommen», sagte ein Sprecher des Agrarministeriums.