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04.08.2016 | 00:09 | Rebschutz 

Weinbau: Informationen zur Kirschessigfliege

Freiburg i. Breisgau - Bei den früh reifenden Rebsorten hat die Verfärbung begonnen. Das Staatliche Weinbauinstitut hat daraufhin mit der Beprobung verschiedener Rebflächen begonnen. Bisher konnten in keiner Probe Eier von der Kirschessigfliege festgestellt werden.

Kirschessigfliege Weinbau
(c) proplanta
Im Weinbau besteht daher momentan kein Bekämpfungsbedarf! Beobachten Sie aber Ihre Anlagen, insbesondere die jetzt reifenden roten Rebsorten und Lagen. Die Beprobungen werden auch in der folgenden Woche weitergeführt.

Bitte beachten sie jetzt v.a. die vorbeugenden Maßnahmen! Eine wichtige Maßnahme ist eine moderate Entblätterung der Traubenzone von befallsgefährdeten Rebsorten. Falls noch nicht geschehen, sollte dies nun nachgeholt werden. Die Trauben trocknen dadurch schneller ab, werden von der Sonne beschienen und nachweislich von der Kirschessigfliege weniger stark frequentiert. In gefährdeten Anlagen sollte auch die Begrünung kurz gehalten werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Zusammenstellung „Drosophila suzukii im Weinbau – Empfehlungen 2016“.

Allgemeines zur Mittelpalette im Weinbau

Neben SpinTor und Mospilan hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zur Bekämpfung der Kirschessigfliege auch Karate  Zeon über eine Notfallregelung zugelassen. Eine Übersicht über die Mittel und die Anwendungsdaten findet sich ebenfalls in unserem Merkblatt „Drosophila suzukii im Weinbau - Empfehlungen 2016“. Karate Zeon ist stark raubmilbenschädigend, weshalb der Einsatz nur in der Traubenzone mittels spezieller Applikationstechnik möglich ist.

Zusatzinformation zum Karate Zeon

Karate Zeon wurde nach Art. 53 der VO (EG) 1107/2009 gegen Drosophila-Arten (Kirschessigfliege) im Weinbau für 120 Tage (vom 21.07.2016 bis 18.11.2016) zugelassen.

Zahl der Anwendungen: 1

Wartezeit: 7 Tage

Bieneneinstufung: B4 (nicht bienengefährlich)

Aufwandmenge: 75 ml/ha (bezogen auf gesamte Laubwand) bzw. 37,5 ml/ha in 200 bis 400 l Wasser je ha auf die zu behandelnde Traubenzone.

Die Anwendung kann in rotfärbenden Kelter- und Tafeltrauben nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf bei BBCH 81 bis 85 erfolgen.

Auflagen, Anwendungsbestimmungen und Anwendungstechnik:  Da Karate Zeon stark raubmilbenschädigend ist, ist der Einsatz gegen die Kirschessigfliege nur in der Traubenzone mit stark driftreduzierter und akkurater Anwendungstechnik zugelassen! Eine Abdrift von Spritztropfen in die obere Laubwand muss vermieden werden. Nur so verringert sich die Gefährdung von Nützlingen (z.B. Raubmilben) in der oberen Laubzone. Falls die Raubmilben in der oberen Laubwand nicht geschont werden, kann sich spätestens im Folgejahr ein sehr starker Spinnmilbenbefall einstellen!!

Das Spritzen der Trauben nur in der Traubenzone ist mit driftreduzierter Anwendungstechnik durchzuführen. Dazu zählen z.B. Axialgeräte mit  Querstromaufbau und horizontaler Luftführung, Tangentialgebläse, Radialgebläse mit horizontaler Luftführung und reine Spritzgestänge ohne Luftunterstützung. Die Gebläse sind mit waagrechter bzw. mit leicht nach unten geneigter Luftführung und randscharf nur auf die Traubenzone einzustellen sowie mit reduzierter Luftleistung zu betreiben, um ein „Durchblasen“ der Spritztropfen durch die Laubwand zu vermeiden.

Beim Einsatz von Karate Zeon sind bevorzugt die sehr grobtropfigen Hohlkegel-Injektordüsen wie Lechler IDK 90 oder Albuz TVI 80 der Größe 01 oder 015 mit einem max. Druck von 10 bar einzusetzen. Für die Behandlung der Traubenzone sind 2 bis max. 3 Düsen je Seite zu öffnen. Es ist jede Rebzeile von beiden Seiten zu behandeln. Geräte, die von unten nach oben applizieren sind für diese Anwendung nicht geeignet. Weitere Auflagen und Anwendungsvorschriften zur Anwendung von Karate Zeon sind zu beachten.

Für die Behandlung der Traubenzone ist die Aufwandmenge auf 37,5 ml/ha Karate Zeon zu reduzieren.

Zur Beachtung

Eine Bekämpfung  mit den angegebenen Insektiziden macht erst bei nachgewiesener Eiablage Sinn. Wie oben beschrieben, hat das Staatliche Weinbauinstitut Freiburg, wie in den vergangenen Jahren, mit dem Eiablage-Monitoring begonnen. Diese Daten sowie die aktuellen Fangzahlen können über http://www.vitimeteo.de abgerufen werden.

Voraussichtliche Strategie

Falls es zu einem Befall kommt und in Anlagen Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden müssen, wird als erste Behandlung der Einsatz von SpinTor empfohlen, danach Mospilan bzw. SpinTor (bei anhaltendem starkem Befall). Wenn noch nötig, kann als letzte Maßnahme Karate Zeon (7 Tage Wartezeit) eingesetzt werden. Im Bedarfsfall gibt das Weinbauinstitut und die Beratung weitere Informationen in den Rebschutzaufrufen.

Hinsichtlich des Bienenschutzes sind die Hinweise in den „Drosophila suzukii im Weinbau - Empfehlungen 2016“ zu beachten.

Zum Einsatz von Löschkalk bzw. Fruchtkalk als Düngemaßnahme gibt es derzeit keine gesicherten Erkenntnisse zur Wirkung auf die Kirschessigfliege. Eine Anwendung kann aus önologischen Gründen nicht empfohlen werden.

Praxisanwendung Kombinationsverfahren - Meldung an das WBI Freiburg

Betriebe in Anbaugebiet Baden können Praxisanwendungen mit dem Kombinationsverfahren (Spintor mit combi-protec) bei den folgenden Sorten durchführen: Regent, Dornfelder, Dunkelfelder, Acolon,  Portugieser, Roter Gutedel, Merlot, Cabernet Dorsa, Roter Muskateller und Cabernet Carol.

Diese Praxisanwendungen sind insgesamt auf maximal 500 ha für das Jahr 2016 beschränkt. Die Betriebe sind aufgefordert, die entsprechenden Flächen auf der Basis der Weinbaukarteidaten an das Staatliche Weinbauinstitut in Freiburg zu melden.

Aus den gemeldeten Daten muss der Bewirtschafter, die Gemarkung,  die Flurstücksnummer(n), Rebsorte und Fläche eindeutig hervorgehen. Empfohlen wird eine Kopie der Weinbaukartei an das WBI zu faxen (0761-40165-52), auf der die vorgesehenen Flächen eindeutig gekennzeichnet sind.

Sie werden mit diesen überregionalen Hinweisen zum Rebschutz zur aktuellen Situation Kirschessigfliege nun wöchentlich  informiert.

Die gesamte Liste der im Weinbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel finden Sie in der Broschüre Rebschutz 2016, Badischer Winzer Märzausgabe.

Für Tafeltrauben oder wenn Keltertrauben als Tafeltrauben vermarktet werden sollen, gelten andere Zulassungsbedingungen. Bitte beachten Sie die Gebrauchsanweisungen der Pflanzenschutzmittel bzw. informieren sich, welche speziell für Tafeltrauben zugelassen sind.
Staatliches Weinbauinstitut Freiburg (WBI)
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