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07.01.2010 | 15:06 | Urteil 

Abgaben für Weinfonds sind nicht verfassungswidrig: Verwaltungsgericht Koblenz weist Klage ab

Berlin - Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) und die ihm angeschlossenen Winzergenossenschaften begrüßen ausdrücklich das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz, das die Klage eines Moselwinzers gegen die Erhebung der Abgaben für den Deutschen Weinfonds (DWF) abgewiesen hat.

Weinfonds
(c) proplanta
Abzuwarten ist noch die Begründung des Gerichts, das eine Berufung zugelassen hat. “Wir freuen uns sehr, dass das Gericht unserer Argumentation offensichtlich weitgehend gefolgt ist“, kommentiert DWF-Vorstand Monika Reule das Urteil. Dies sei ein wichtiges Signal für alle Abgabepflichtigen sowie weitere Verfahren.

Der Deutsche Raiffeisenverband unterstreicht die Notwendigkeit eines effektiven Gemeinschaftsmarketings, das die deutschen Weinerzeuger im Wettbewerb stärkt und zum positiven Image deutscher Weine beiträgt. (drv)
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