Badischer und Württemberger Wein in der Genießer-Galerie (c) proplanta
Die Weine erhielten das amtliche Siegel „geschützte Ursprungsbezeichnung“ der Europäischen Union. „Die Eintragung stärkt Baden-Württembergs Stellung als Genießer- und Spezialitätenland“, betonte Weinbauminister Alexander Bonde gestern bei der feierlichen Aufnahme der neuen Kulinarischen Botschafter. Mit dem Herkunftsschutz wolle die EU die Vielfalt der landwirtschaftlichen Produkte dokumentieren und über diese einzigartigen Spezialitäten informieren, so Bonde.
Mit der EU-Herkunftsschutz-Verordnung besteht seit über 20 Jahren ein Schutzsystem für geografische Angaben und traditionelle Spezialitäten. Vergeben werden die drei EU-Gütezeichen „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.), „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.) und „garantiert traditionelle Spezialität“ (g.t.S.). Dr. Bettina Frank vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz erläuterte, dass die Herkunftsangaben beim Wein bestimmten Qualitätsstufen entsprächen - „g.U.“ einem Prädikatswein und „g.g.A.“ einem Landwein.
Die Siegel würden jedoch fakultativ verwendet und ersetzen nicht die traditionellen Bezeichnungen, hob auch Dr. Alexander Wirsig von der MBW Marketinggesellschaft für Agrar- und Forstprodukte hervor. Die neuen Bezeichnungen wären insbesondere bei der internationalen Vermarktung von Bedeutung.
Gemeinsam mit Badischem und Württemberger Wein wurden die sechs Landweingebiete Badischer Landwein, Schwäbischer Landwein, Taubertäler Landwein sowie Landwein Neckar, Landwein Oberrhein und Landwein Rhein-Neckar als geschützte geografische Angaben (g.g.A.) in das EU-Register eingetragen. Insgesamt sind in der Genießer-Galerie des Landes damit nun 21 Spezialitäten verzeichnet - darunter die Schwäbische Maultasche, Schwäbische Spätzle, der Schwarzwälder Schinken und das Filderkraut. (proplanta)
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