Anlass für die neue Meldepflicht ist der umstrittene Eiswein-Jahrgang 2011. Trotz vielerorts mangelnder Kälte und miserablem Zustand der Trauben waren im Januar 2012 landesweit rund 470.000 Liter Eisweinmost gekeltert worden. Dies hatte zur Folge, dass die Weinkontrolleure mehr als 90 Prozent der Partien beanstandeten.
„Bislang haben alle damit befassten Verwaltungsgerichte die Klagen von Winzern abgewiesen und damit das Vorgehen der Behörden bestätigt“, so Höfken. Bislang sei den Überwachungsbehörden vor der Ernte nicht bekannt gewesen, welche Weinbaubetriebe auf welchen Flächen und in welchem Umfang
Eiswein produzieren wollen.
Die neue Meldepflicht ermögliche, dass die LUA-Kontrolleure bereits vor der
Eisweinlese gezielt die Eignung und voraussichtliche Menge des Lesegutes prüfen können. Die Betriebe müssen ihre Meldung bis zum 15. November des Erntejahres bei der
Landwirtschaftskammer abgeben. (Pd)