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20.11.2009 | 13:23 | Straußwirtschaften  

Keine Gesetzesänderung für Winzerei-Ausschank

Potsdam - Wirtschaftsminister Ralf Christoffers (Linke) sieht für den Ausschank und die Verköstigung bei märkischen Winzereien keinen gesetzlichen Handlungsbedarf.

Keine Gesetzesänderung für Winzerei-Ausschank
Die 13 Brandenburger Winzer müssten den Betrieb der saisonal betriebenen sogenannten Straußwirtschaften nur beim Amt anzeigen und nicht genehmigen lassen, sagte Christoffers am Donnerstag im Potsdamer Landtag. Damit gehe das Brandenburger Gaststättengesetz schon sehr weit. Die Anzeige koste nur 25 Euro, in Baden-Württemberg hingegen seien die dort erforderlichen Genehmigungen viel teurer. Die 13 Winzer bauen in Brandenburg den Angaben zufolge auf 14 Hektar Wein an. (dpa/bb)
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