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22.04.2011 | 05:23 | Europäischer Weinmarkt 

Copa-Cogeca begrüßt Initiative zur Beibehaltung der Anpflanzungsrechte im europäischen Weinsektor

Brüssel - Copa-Cogeca unterstützte diese Woche den Aufruf von neun Mitgliedstaaten, die Anpflanzungsrechte für alle Arten von Wein des EU-Weinsektors beizubehalten, und warnte vor einer starken Abwanderung aus den ländlichen Gebieten der EU, wenn diesem Aufruf nicht Folge geleistet würde.

Rebpflanzung
Copa-Cogeca Generalsekretär Pekka Pesonen sagte: „Dies steht voll im Einklang mit unseren Positionen. Das betreffende Schreiben wurde EU-Landwirtschaftskommissar Dacian Ciolos von neun Mitgliedstaaten - Frankreich, Deutschland, Italien, Zypern, Luxemburg, Österreich, Ungarn, Portugal und Rumänien - im Vorfeld der Bewertung der Weinmarktordnungsreform durch die Europäische Kommission zugeleitet.“

Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe „Wein“ von Copa-Cogeca, Thierry Coste, betonte: „Für Copa-Cogeca ist eine überaus schwierige Situation im europäischen Weinsektor zu befürchten, wenn die Anpflanzungsrechte abgeschafft werden. Eine Liberalisierung der Anpflanzungsrechte hätte beachtliche Veränderungen für die europäischen Weinbaugebiete und eine Abwanderung aus dem ländlichen Raum zur Folge. Sie würde den Übergang von einem System, wo der Erzeuger oder seine Genossenschaft den Wein bereitet, zu einem mehr intensiven, industrialisierten Modell implizieren. Die Folge wäre auch ein gravierendes Marktungleichgewicht mit dem Entstehen von Produktionsüberschüssen. Das System der Anpflanzungsrechte trägt dazu bei, den Weinmarkt und die Weinerzeugung in der EU zu stabilisieren und die Qualität des in der EU produzierten Weins sicherzustellen.“

Copa-Cogeca fordert die Europäische Kommission daher dringend auf, dies zu bedenken, wenn sie den bis Ende 2012 vorzulegenden Bewertungsbericht zum Weinsektor erstellt. Des Weiteren bittet Copa-Cogeca mit allem Nachdruck auch die Europa-Abgeordneten, bei der Abstimmung über den Bericht zur Zukunft der GAP im Mai sicherzustellen, dass die Anpflanzungsrechte nach 2015 erhalten bleiben. (cdp)
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