Der Unternehmer hatte zuvor argumentiert, jährlich kämen Tausende von Sektflaschen ohne Folie auf den Markt, ohne dass die Behörden dagegen vorgehen würden. Die Folie sei außerdem umweltschädlich.
Wie das Verwaltungsgericht am Dienstag mitteilte, hatte das
Landesuntersuchungsamt bei einer Kontrolle seines Betriebs im vergangenen Jahr zahlreiche Sektflaschen entdeckt, denen die vorgeschriebenen Folien fehlten. Daraufhin habe die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier dem
Winzer den Verkauf von 1.300 Flaschen
Riesling Jahrgangssekt untersagt. Der Mann habe schließlich beim Verwaltungsgericht Klage eingereicht.
Die Trierer Richter wiesen die Klage der Mitteilung zufolge ab. Die Folienkapsel gebe den Kunden die Sicherheit, dass es sich bei der Flasche tatsächlich um Sekt handle. Die Praxis sei daher sachlich gerechtfertigt. Diese einheitliche Aufmachung von Sektflaschen gehe auf eine mehr als 100 Jahre währende Tradition zurück.
Insbesondere könne der Verbraucher an einer unversehrten Folie erkennen, ob der Verschluss der Flasche möglicherweise manipuliert beziehungsweise beschädigt wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.