Der Jurist Ulrich Battis betonte am Mittwoch in einer Anhörung im Umweltausschuss des Bundestags, dass es die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aushebeln könnte, wonach der Windkraftnutzung «substantieller Raum» eingeräumt werden müsse.
Die Änderung im Baugesetzbuch soll den Ländern erlauben, Mindestabstände festzulegen. Ein solcher Abstand kann zum Beispiel das Zehnfache der Höhe des Windrades betragen - also bis zu zwei Kilometer. Battis sagte, das geplante Gesetz könne zudem die Planungshoheit der Kommunen in diesem Bereich unterlaufen.
Das Gesetz geht auf einen Wunsch Bayerns zurück. Hilmar von Lojewski von der Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände äußerte die Befürchtung, dass durch die Regelung statt 15 bis 20 Prozent nur noch ein Prozent der Fläche in Deutschland für das Aufstellen von Windrädern infrage kommen könnte.
Windkraftgegner unterstützten hingegen die Länderöffnungsklausel, die ab August greifen soll. Sie warnten im Ausschuss vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und einer Verschandelung ländlicher Räume. Franz Josef Tigges vom Bundesverband
Windenergie betonte hingegen, so werde der Ausbau komplett ausgebremst, gerade in dicht besidelten Bundesländern. «Das bedeutet für Bayern schlicht eine Null-Lösung.»
Ob das Gesetz zustande kommen wird, ist unklar - im
Bundestag dürfte die Mehrheit von Union und
SPD stehen, aber im
Bundesrat haben die drei beteiligten Fachausschüsse bereits eine Ablehnung empfohlen.
Grüne und Linke fordern den Verzicht auf das Bundesgesetz. Die Vorsitzende des Umweltausschusses, Bärbel Höhn (Grüne), sprach mit Blick auf den bayerischen Ministerpräsidenten von einer «Lex Seehofer». Auch SPD-Vertreter sahen im Ausschuss Korrekturbedarf.