Ein sächsisches GVO-Projekt widmet deshalb dem Auskreuzungsverhalten besondere Aufmerksamkeit. Zur Untersuchung des Auskreuzungsumfangs in Abhängigkeit vom Abstand zur Bt-Mais-Fläche führte die Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft einen Exaktversuch sowie Erhebungen unter Produktionsbedingungen durch. Dazu wurden an zwei Standorten Proben in Abständen von 25 m, 50 m, 75 m ,100 m und 150 m im konventionellen Mais gezogen.
An keinem Standort wurde in den Ernteproben ein GVO-Gehalt über dem Kennzeichnungsschwellenwert von 0.9 % festgestellt. Bei einem Abstand von 25 m wurden Werte um 0,5 % gefunden. Die in Hauptwindrichtung gezogenen Proben lagen bis zu einer Entfernung von 150 m in einem Bereich von 0,1 %. Bei einem Abstand von 180 m konnte keine Auskreuzung mehr nachgewiesen werden (Nachweisgrenze 0,01 %). Die entgegen der Hauptwindrichtung gezogenen Proben lagen bereits bei 50 m nahe der Nachweisgrenze.
Forschungsergebnisse anderer Einrichtungen bestätigen im Wesentlichen diese Ergebnisse. Allerdings wurde der Einfluss der Windverhältnisse auf das Auskreuzungsverhalten deutlich. Die Schwankungen bestätigen, dass es nicht ausreicht, die Ergebnisse eines Jahres bzw. nur weniger Orte als Maßstab für die Festlegung von Abstandsregelungen zu nehmen.
Der im Entwurf einer Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen (Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung – GenTPflEV) vorgeschlagene Mindestabstand von 300 m zu Öko- bzw. zu Saatmais geht damit weit über die durch die Versuchsergebnisse ermittelten notwendigen Sicherheitsabstände hinaus. Weitere
Ergebnisse und Einzelheiten zur Untersuchungsmethode sind
hier (PDF 63kb) abrufbar. (SMUL)