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24.08.2009 | 06:38 | Lebensmittelforschung 

EU-Grenzwert für Patulin in originalen Edelbränden ist bedeutungslos

Wädenswil - EU-Grenzwert für Patulin in originalen Edelbränden ist bedeutungslos.  

Edelbrände
(c) proplanta
Patulin ist ein giftiger Stoff, der von Schimmelpilzen gebildet wird. Patulin kann Übelkeit verursachen sowie längerfristig zu Magenschleimhautentzündung und Schädigung der Leber führen. Der Grenzwert der Weltgesundheitsorganisation WHO liegt bei 0,05 mg Patulin pro Kilogramm Lebensmittel. Neu hat die Europäische Union diesen Grenzwert auch für Edelbrände übernommen. Doch Patulin übersteht Vergärungs- und Destillationsverfahren nicht, wie Tests an der Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil ACW zeigten. Daher ist ein Patulin-Grenzwert für originale Edelbrände bedeutungslos.

In faulen Stellen von Äpfeln oder Birnen können Schimmelpilze bis zu zwei Gramm Patulin pro Kilogramm Faulstelle bilden. Das Gift ist jedoch praktisch nur in diesen faulen Stellen zu finden. Das bedeutet, dass Konsumentinnen und Konsumenten diese großzügig entfernen sollen, um die gesunden Teile zu verzehren. Edelbrände sind patulinfrei. Bei der Verarbeitung von Früchten zu Säften ist darauf zu achten, dass nur gesundes Obst ohne faule Stellen verwendet wird. Sonst leidet die Qualität erheblich. Selbst das Pasteurisieren schafft keine Abhilfe, da Patulin gegenüber kurz einwirkender Hitze relativ beständig ist.

Bei der Verarbeitung von Früchten zu Destillaten sieht es aber anders aus. Einwandfreies Obst sichert zwar auch hier die hohe Qualität. Aber was passiert, wenn doch einmal Patulin im Ausgangsmaterial ist? Experten der Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil ACW wollten es genau wissen und haben mit Patulin angereichertes Obst zu Schnaps verarbeitet. Das Endprodukt war frei von Patulin – das Schimmelpilz-Gift übersteht somit Vergärungs- und Destillationsverfahren nicht. Ein Patulin-Grenzwert für originale Edelbrände ist deshalb bedeutungslos. (ACW)
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