Berlin - Vor falschen Schlussfolgerungen aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Verjährung von Kaufpreisansprüchen nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) hat die Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) gewarnt.
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