Stuttgart - Erneute Schlappe für die Brauerei Härle aus Leutkirch: Das Unternehmen darf für sein Bier weiterhin nicht mit dem Begriff «bekömmlich» Werbung machen, wie das Oberlandesgericht Stuttgart mitteilte.
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Stuttgart - Im Streit um die Bezeichnung «bekömmlich» in einer Bierwerbung wird am Donnerstag (14.00) ein Urteil erwartet. Das Oberlandesgericht in Stuttgart hatte in der vergangenen Woche bereits angedeutet, dass eine Brauerei ihr Bier wohl auch weiterhin nicht derart anpreisen darf.
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