Straßburg - Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU sollen die Ursprungsländer eines Honigs nach dem Willen des Europaparlaments künftig auf dem Etikett nachlesen können.
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München - Das Gesetz gilt für alle - und deshalb muss auch der Online-Händler Amazon seinen Kunden bei der Bestellung von frischem Obst und Gemüse das Herkunftsland angeben, genauso wie der Supermarkt um die Ecke und der Händler auf dem Wochenmarkt.
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Frankfurt/Main - Schaumwein darf auch dann als «Italian Rosé» beworben werden, wenn die letzte Verarbeitungsstufe in Spanien stattgefunden hat.
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Brüssel - Verbraucher finden auf vielen Waren das Herkunftsland. Die EU-Kommission will diese Angabe zur Pflicht machen. Die deutsche Wirtschaft fürchtet, das könnte zu unsinnigen Herkunftsangaben führen. Stimmt nicht, sagt die EU-Kommission.
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Brüssel - Europas Verbraucher sollen künftig auf jedem Produkt den Namen des Herkunftslandes finden. Waren vom T-Shirt bis zum Föhn hätten dann zwingend eine «Made in»-Kennzeichnung - bisher sind solche Angaben freiwillig.
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