Erfurt - Für über 33 Jahre alte Holzöfen gelten ab 1. Januar 2018 strengere Grenzwerte. Dabei verringert allein schon richtiges Heizen mit Holz mögliche schädliche Emissionen.
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Kiel - Neue Regeln für den Schadstoffausstoß bei so genannten Kleinfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe treten am 22. März 2010 im Zuge der Neufassung der Bundesimmissionsschutzverordnung in Kraft.
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München - Der Bundestag hat in seiner letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause neue Nachhaltigkeitsstandards für flüssige Biomasse und niedrigere Emissionsgrenzwerte für Kleinfeuerungsanlagen beschlossen.
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