Berlin - Der Deutschen Bauernverband (DBV) begrüßt die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 02. Oktober 2012 Az.:VI ZR 311/11, wonach grundsätzlich keine Haftung des Waldbesitzers wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für waldtypische Gefahren besteht.
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Saarbrücken - Auch ein Privatwald-Besitzer kann haften, wenn Spaziergänger durch herabfallende Äste verletzt werden. Das entschied das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken in einem am Montag bekanntgewordenen Urteil.
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